Personalrats-Rechte nur wenig beschnitten

■ Gesetzentwurf der SKP: „Allzuständigkeit“ bleibt / Zwang zur Quote und einige Detail-Änderungen

Bremens Personalräte sollen sich künftig nicht mehr in Senatsentscheidungen einmischen dürfen; sie sollen bei Konfliktfällen zügig zusammen mit den Behördenleitungen nach Lösungen suchen; und sie sollen streng nach Berufsgruppen und Frauen quotiert gewählt werden. So jedenfalls stellt sich die Senatskommission für das Personalwesen (SKP) die Organisation der Mitbestimmung im Öffentlichen Dienst vor. Der von ihr zu diesem Zweck erarbeitete Entwurf zur Änderung des Bremer Personalvertretungsgesetzes (PVG) wird am Dienstag im Senat beraten. Dem im August 1992 eingesetzten Bürgerschaftsausschuß zur Novellierung des PVG ist der Entwurf, der der taz vorliegt, noch nicht zugeleitet worden.

Als erstes Bundesland hatte Bremen mit dem PVG bereits 1974 eine umfassende Mitbestimmungsregelung für den Öffentlichen Dienst eingeführt. Doch insbesondere an der darin festgelegten „Allzuständigkeit“ der bremischen Personalräte war nicht nur von Behördenleitern, sondern auch aus FDP, Grünen und CDU immer wieder Kritik geübt worden. Von der Mitsprache bei der Anschaffung einer Kaffeemaschine über kleinkarierte Spezialregelungen bei der Einführung von Computerarbeitsplätzen bis hin zum Boykott von Senatsentscheidungen über Ressortzuständigkeiten hätten die Bremer Personalräte immer wieder eine effektive Arbeit des Öffentlichen Dienstes verhindert, lauteten die Vorwürfe, die angesichts der starken Lobby im Dreieck von Personalräten, ÖTV und SPD allerdings meist nur hinter vorgehaltener Hand geäußert wurden.

Mit ihrem jetzt dem Senat vorgelegten Novellierungsentwurf will die SKP vor allem in Detailfragen Klarheit schaffen, für die bisher immer wieder Gerichte sorgen mußten. Die grundsätzliche „Allzuständigkeit“ der Personalräte soll allerdings erhalten bleiben. „Diese umfassende Mitbestimmung hat sich gerade in Zeiten der Krise als wichtiges Integrations- Instrument bewährt“, sagt der für die SKP zuständige Staatsrat Fritz Dopatka.

Widersprochen wird ihm vor allem von der FDP, die ein umfassendes „Letztentscheidungsrecht“ der Behördenleitungen fordert. „Die Dienststellenleiter sind doch aus Angst vor ihren Personalräten überhaupt nicht mehr konfliktbereit“, beklagt Rudolf Heise, FDP-Vertreter im PVG-Ausschuß der Bürgerschaft, der auch nicht versteht, „warum ausgerechnet der Öffentliche Dienst Sonderrechte haben soll, die über das normale Betriebsverfassungsgesetz hinausgehen“.

Im Einzelnen versucht der SKP-Entwurf zur Novellierung des Personalvertetungsgesetzes die „Allzuständigkeit“ durch eine Definition dessen einzuschränken, wofür der Personalrat nicht zuständig ist: „Handlungen, die eine Maßnahme nur vorbereiten, Erläuterungen bestehender verbindlicher Regelungen oder Weisungen zur Erfüllung dienstlicher Obliegenheiten“. An anderer Stelle wird klargestellt, daß „die vom Senat zu beschließende Geschäftsverteilung und die Festlegung der Aufgaben einer Dienststelle nicht der Mitbestimmung unterliegen“. Um diese Frage hatte es zuletzt Streit gegeben, als sich der Personalrat nach der 91er Bürgerschaftswahl erfolgreich der Neuschaffung eines Jugendressorts unter Senatorin Helga Trüpel widersetzt hatte.

Für den Konfliktfall sieht der Änderungsentwurf für das PVG eine Straffung der Fristen für die Entscheidung von Schlichtungs- und Einigungsstelle vor. Außerdem soll der jeweilige Senator nicht mehr persönlich den Vorsitz der Einigungsstelle übernehmen müssen. Auf seinen oder den Wunsch des Personalrats soll künftig sogar eine Instanz bei der Schlichtung übersprungen werden können.

Besondere Liebe zum Detail verwendet der PVG-Änderungsentwurf in der Frage der Quotierung von Personalräten. Bereits im Wahlvorstand soll danach „die Mehrheit der Mitglieder dem Geschlecht angehören, auf das die Mehrheit der in der Dienststelle Beschäftigten entfällt“. Nach dem Hare-Niemeyer- Verfahren wird dann „die Verteilung der Sitze auf die Gruppen und innerhalb der Gruppen auf die Geschlechter“ verteilt.

Im Einzelfall dürfte nach soviel Quotierung kaum noch eine Wahl möglich sein. Der SKP- Vorschlag scheint denn auch weniger zur Förderung von Frauenrechten, denn als Ohrfeige für die männer- und ÖTV-dominierten Personalräte gemeint zu sein. Genüßlich wird eine Erhebung zitiert, nach der Frauen bei den letzten Personalratswahlen 1992 zwar 51,17 Prozent der öffentlich Bediensteten, aber nur 37,26 Prozent der Personalräte stellten.

Der Gesamtpersonalrat konnte am Freitag keine Stellungnahme abgeben, da ihm der PVG-Änderungsentwurf noch nicht bekannt war. Ase