Wo war die Aufsicht?

■ „Mißbrauch schuleigener Lautsprecher“

Die CDU will es wissen: Da haben SchülerInnen in Bremerhaven über die offizielle Lautsprecheranlage zu einer Demonstration „gegen den rechtmäßigen Vollzug des Asylverfahrensgesetzes“ (so die CDU) aufgerufen. Welche Maßnahmen hat der Senat ergriffen, um sowas zu unterbinden, fragen der CDU- MdBBü aus Bremerhaven, Thomas Röwekamp, und seine Fraktion. Obwohl zu der Demonstration SPD, Grüne und Jusos in Bremerhaven aufgerufen haben, soll „im Wege der Kommunalaufsicht“ so etwas unterbunden werden, fordert die CDU. In der kommenden Landtagssitzung Ende Oktober soll die Landesregierung Bericht erstatten.

Der zuständige Bremerhavener Schulaufsichts-Beamte, Dr. Klaustermeier, sitzt an dem Thema. „Ich war mir bisher nicht im Klaren darüber, was in der Lautsprecheranlage für eine Problematik steckt“, gesteht er der taz. Der Vorfall hat sich ereignet, soweit ist Klarheit geschaffen, auch wenn die Lokalpresse in Bremerhaven davon nicht weiter Notiz genommen hatte. In der Loseblatt-Sammlung der Verordnungen und Gesetze hat der Schulaufsichtsbeamte einen Runderlaß zur Frage Abgrenzung von Werbung und Meinungsfreiheit in der Schule gefunden. Danach ist Kritik an gesellschaftlichen Grundwerten“ im Rahmen einer Meinungsbildung der SchülerInnen in der Schule durchaus erlaubt, wenn auch nicht die pauschale Ablehnung unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung.

Werbung ist aber verboten, auch Werbung für Demonstrationen. Andererseits aber ist nach diesem Runderlaß unter Hinweis auf den „Auftrag der Schule“ solche „Werbung“, die „zum Engagement für die Durchsetzung politischer Ziele auffordert, grundsätzlich zulässig“. Was also tun?

Die Loseblatt-Sammlung läßt offenbar verschiedene Interpretationen zu und entscheidet das pädagogische Problem nicht. Ob Bildungssenator Scherf jetzt nach parteipolitischer Vorliebe entscheiden muß, ist die Frage: Bremerhaven ist ein selbständiger Schulträger. K.W.