Polizei setzt Asylbewerber um

■ Streit um Peenemünder Straße durch Gericht beendet

Am Montag morgen hat die Polizei fünf der Asylbewerber in der Peenemünder Straße, die seit Wochen den Umzug auf das „Wohnschiff“ verweigern, in ihren Zimmern angetroffen und „zwangsweise zum Umzug“ veranlaßt, wie die Innenbehörde mitteilt. Schon vorher hatte das Sozialamt in Bremen- Nord die Zahlung von Sozialhilfe eingestellt, nachdem die Asylbewerber die Verfahren vor dem Verwaltungsgericht verloren hatten. „Es hat sich gelohnt, besonders sorgfältig auf ein rechtsstaatliches Verfahren zu achten“, freut sich die Sozialsenatorin über das beinahe lautlose Ende des Asylbewerber-Protestes.

Dem polizeilichen Vorgehen war ein Beschluß des Oberverwaltungsgerichtes Bremen vorausgegangen: Es hatte auch in der zweiten Instanz das Recht der Polizei, den Aufenthaltsort der Asylbewerber durchzusetzen, bestätigt. Damit hat Anwalt Schulz alle Verfahren in der Sache verloren.

Das OVG-Urteil nimmt allgemeiner zum Thema der polizeilichen Befugnisse gegenüber Obdachlosen Stellung: „Unfreiwillige Obdachlosigkeit stellt eine Störung der öffentlichen Sicherheit dar“, heißt es da, weil „Gesundheit und Leben“ und Menschenwürde des Obdachlosen selbst gefährdet seien. Insofern müsse die Polizei schützend eingreifen. Weil grundsätzlich jeder für sein Obdach selbst Sorge tragen müsse, „kann der Obdachlose als 'Störer' i.S. des Polizeirechts angesehen werden“. Dem „Störer“ stehe also ein „Recht auf polizeiliche Hilfe“ zu.

(Az. OVG 1 B 120/93) K.W.