Betreuerpool

■ WunschkandidatInnen sind erste Wahl

Früher wurde das fast immer am Schreibtisch erledigt: Entmündigungen von Menschen mit geistigen oder körperlichen Behinderungen. Nach dem neuen Gesetz werden Erwachsene ohnehin nicht mehr entmündigt. Das neue Betreuungsgesetz (seit Januar '92) sieht vor, daß nur für die Bereiche Hilfe angeordnet wird, wo Hilfe nötig ist. Heute verlangt das Gesetz mehr Einsatz der VormundschaftsrichterInnen: sie müssen sich vor Ort ein Bild machen von der Situation des Betroffenen. „Auch reduzierte Menschen verstehen, daß sie Hilfe brauchen“, sagt Hanns- Gerd Fischer, Bremer Vormundschaftsrichter.

Bei den Hausbesuchen ginge es unter anderem auch darum, sich mit den Betroffenen auf eine mögliche Betreuungsperson zu einigen. Oft schlagen die Betroffenen die BetreuerInnen selber vor. Wenn dies nicht der Fall ist, muß eine ehrenamtliche Betreuungsperson gefunden werden. „Da nehmen wir meistens jemand aus unserem Pool der Berufsbetreuer“, sagt Fischer.

Der Fall, daß eines Tages ein Brief mit der Aufforderung, jemanden zu betreuen, im Briefkasten liegt, ist laut Gesetz zwar möglich, wird aber in Bremen nicht praktiziert. In Bremen gibt es viele AnwältInnen, PsychologInnen, SozialarbeiterInnen, die sozusagen freiberuflich als BetreuerInnen arbeiten. Sie betreuen jeweils zwischen fünf und achtzig Betroffene.

Inzwischen gibt es in Bremen vier Betreuungsvereine. Sie haben unter anderem den Auftrag, ehrenamtliche BetreuerInnen zu finden. „Die privaten BetreuerInnen erhalten eine Aufwandentschädigung von 300 Mark pro Jahr. Wenn das Heim beispielsweise in Lilienthal liegt, bekommen sie zudem noch eine Fahrkostenpauschale“, erklärt Rolf Sauerwald, Referent beim Senator für Justiz und Verfassung. vivA