■ Mit dem Gaskartell auf du und du
: Platzhirsch-Jagd

Berlin (dpa/taz) – So schön aufgeteilt haben sich Deutschlands größte Gasversorger, Ruhrgas und Thyssen ihre Pfründe. Und nun droht das Bundeskartellamt per EG- Recht gegen das Monopol der beiden vorzugehen. Der neue, von ihnen angemeldete Demarkationsvertrag komme einer Wettbewerbsbeschränkung im grenzüberschreitenden Handel gleich, sagt Professor Kurt Markert vom Bundeskartellamt. Er hofft auf einen Pilotfall, um den nur schwer antastbaren Kartellen der leitungsgebundenen Energieversorger auf die Pelle zu rücken.

Während Thyssengas die Gebiete von der niederländischen Grenze über Duisburg nach Köln bis an die belgische Grenze bedient, hat sich die Ruhrgas die restlichen westlichen Gebiete vertraglich gesichert.

Im Osten fungiert die VNG als Lieferantin. Eine Konstellation, die kaum Wettbewerbsspielräume ermöglicht und kommunale wie lokale Verteiler dem festen Griff der Gas- Monopolisten überläßt. Seit dem 1. Januar 1990 darf das EG- Kartellrecht auch direkt auf Bundesebene angewandt werden. Da Thyssengas 64 Prozent seines Erdgases aus den Niederlanden einführt, zugleich aber nicht mehr als den vereinbarten Absatz beziehen darf, komme dies einer Importschranke gleich. Mit dieser Begründung will nun das Bundeskartellamt den Gebietsschutzverträgen der großen Gasgesellschaften Schranken setzen.

Zusatzvereinbarungen in ihren neuen Verträgen könnten für Thyssengas und Ruhrgas zu weitern Fußangeln werden. Bei der Versorgung großer Industrieunternehmen haben sie sich auf ein Halbe-Halbe geeinigt. Damit seien die Energiemultis auch nach deutschem Recht angreifbar: Reines Quotenkartell, so die Beurteilung der Wettbewerbshüter, die nun auf zwei Linien zugleich einschreiten wollen. Bettina Fink