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Auch der Milchmüller macht nur Müll

■ Verfassungericht verdonnert Molkerei zum Grünen Punkt

Karlsruhe/Aretsried (taz) – Eine herbe Niederlage mußte die Aretsrieder Großmolkerei Müller- Milch (Werbeslogan: Alles Müller – oder was?) gestern vor dem Bundesverfassungsgericht einstecken. Die Molkerei darf gebrauchte Kunststoffverpackungen weder verbrennen noch zwischenlagern, sondern muß sie wiederverwerten lassen. (AZ: 1 BvR 1500/93)

Müller-Milch wollte durch eine einstweilige Anordnung die geltende Verpackungsverordnung aufheben lassen, um der Pflicht zur Wiederverwertung von Plastikbechern zu entgehen. Die Molkerei verkauft fast alle ihre Produkte in Plastikbehältnissen. Es sei am besten, das Zeug zu verbrennen, findet Theo Müller, der trotz dieser Überzeugung zu den Mitinitiatoren des Dualen Systems gehört. Aber die Gebühren, die unter dem Siegel des Grünen Punktes für eine andere Verwertung anfallen, wollte er nun doch lieber sparen – rund 30 Millionen Mark wären jährlich fällig geworden.

Die Richter in Karlsruhe entschieden anders. Müller muß zahlen. Es bestehe ein erhebliches öffentliches Interesse, das Konzept der Verpackungsverordnung und das Duale Entsorgungssystem nicht schon im Anfangsstadium zu stören, heißt es in der Begründung des Urteils. Die Gebühren für den Grünen Punkt seien „ein allgemeiner Kostenfaktor“ und könnten kein Sonderinteresse des Beschwerdenführers begründen. Klaus Wittmann

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