Fusion darf kein Abbau von Studienplätzen sein

■ Auch Oberverwaltungsgericht beschließt: Tiermediziner der FU und HUB müssen mehr Studienbewerber aufnehmen/Nun droht Schichtbetrieb

Der Fachbereich Tiermedizin muß weiterhin mehr Studienbewerber aufnehmen, als er gerne möchte. Auf 215 Plätze war die Zahl der Erstimmatrikulationen begrenzt worden, nachdem die Veterinäre der Freien und der Humboldt-Universität 1992 durch ein Fusionsgesetz vereinigt worden waren. Die Ausbildungskapzitäten lägen aber „weit oberhalb“ dieser Zahl, entschied nun „das Oberverwaltungsgericht (Az. 7 S 34.93) – und ließ 37 StudienbewerberInnen zu, die gegen eine Ablehnung geklagt hatten.

Die Argumentation des Gerichts dürfte dem Berliner Wissenschaftssenator Erhardt (CDU) wenig Freude bereiten. Es gebe „keinen Freibrief bei der Festsetzung der Zulassungszahlen“, auch wenn Fachbereiche zusammengelegt werden. Das hohe Gut des „Grundrechts der Studienbewerber auf freie Wahl des Berufs“ müsse beachtet werden. Der derzeit in der parlamentarischen Beratung befindliche Hochschulstrukturplan des Senators fußt darauf, durch Zusammenführungen von Fächern Studienplätze drastisch abzubauen. Auch dafür gilt die Ansicht des Oberverwaltungsgerichts: der Abbau von Lehrpersonal und damit Studienplätzen sei „im Einzelfall“ zu begründen.

Für die Freie Universität, bei der die Berliner Tiermedizin fusioniert worden war, sei der Beschluß des Oberverwaltungsgerichts „natürlich ein Problem“, sagte Hardy Grafunder von der Rechtsabteilung. Die klagenden Studienbewerber seien aufzunehmen, „wir bekommen aber keine Personal- und Sachmittel für die zusätzlichen Studenten“. Inzwischen haben erneut 50 zum jetzigen Wintersemester abgewiesene Studienbewerber geklagt – mit entsprechend guten Chancen. Sollten sie zum Studium zugelassen werden, „dann machen die bei der Tiermedizin Schichtbetrieb“. Davon geht die Uni-Verwaltung laut FU-Sprecherin Christine Dankbar aus.

Auch Wissenschaftssenator Erhardt sieht sich nun in einem Dilemma: Die Fusion und der damit verbundene Studienplatzabbau sei „politisch gewollt“, ließ er seine Sprecherin Monika Grütters mitteilen. Gleichzeitig sei es der Wille des Abgeordnetenhauses, „keine fusionsbedingten Kündigungen auszusprechen.“ Bereits zwei Gerichte haben nun aber auch das in einen Sozialplan aufgenommene Personal ebenfalls noch als reguläre Lehrkräfte angesehen – und entsprechend mehr Studienbewerber zugelassen. Man müsse die „Hochschulwirklichkeit“, sprich das vorhandene Personal, zugrunde legen.

Diese Begründung macht den vom Wissenschaftssenator geplanten Stellenabbau durch den Hochschulstrukturplan und die vorgesehene Fusion der Zahnmedizin (siehe heutige Beilage UniSpezial) nicht leichter. cif