Lohnkürzung an Feiertagen vorerst abgewiesen

■ Bundesrat ruft wegen Finanzierung der Pflegeversicherung den Vermittlungsausschuß an / Personalschacher um Spitze des Bundesrechnungshofs

Berlin (dpa/taz) – Das Gesetz zur Lohnkürzung an Feiertagen wurde vom Bundesrat vorerst gestoppt. Mit den Stimmen der SPD- und einiger unionsregierter Länder verwies der Bundesrat gestern die neue Regelung in den Vermittlungsausschuß von Bundesrat und Bundestag. Das Gremium muß das Gesetz jetzt überprüfen.

Zwar bedarf die neue Regelung nicht der Zustimmung der Länder. Hätten diese aber nicht den Vermittlungsausschuß angerufen, wäre die Änderung zum 1. Januar in Kraft getreten. Wann sich der Vermittlungsausschuß mit dem Gesetz befaßt, steht noch nicht fest.

Wie berichtet, wird durch die neue Regelung die Lohnfortzahlung an den zehn bundeseinheitlichen Feiertagen um 20 Prozent gekürzt. Damit würden Arbeitnehmer pro Jahr das Einkommen von zwei Tagen verlieren. Mit dem so ersparten Geld wollen die Arbeitgeber ihren Beitrag zur Pflegeversicherung kompensieren.

Die sozialdemokratisch regierten Länder forderten gestern erneut die Verabschiedung einer auch nach ihrer Ansicht ausreichenden Pflegeversicherung. Das CSU-regierte Bayern unterstützte zwar die geplante Einkommenskürzung, verlangte jedoch eine zeitliche Verknüpfung dieses Gesetzes mit der Pflegeversicherung. Bislang ist eine solche Verknüpfung nicht unmittelbar festgeschrieben. Über den Gesetzentwurf zur Pflegeversicherung selbst soll der Bundestag am Freitag der nächsten Woche abschließend beraten. Bundesarbeitsminister Norbert Blüm (CDU) meinte gestern, die beiden Seiten über Entgeltfortzahlung und Pflege seien „zwei Seiten einer Medaille“ und gehörten als „Sache und ihre Bezahlung“ zusammen. Er appellierte, die Absicherung der Pflegebedürftigkeit nach 20 Jahren Diskussion „so nah vor dem Ziel“ nicht scheitern zu lassen.

Der SPD-Sozialpolitiker Günther Heyenn nannte Blüms Pflegepaket dagegen „gescheitert“. Der Minister solle die Entwürfe für Entgeltfortzahlung und Pflege „in Gänze zurückziehen“. Wie berichtet, ist das Pflegegesetz selbst im Bundesrat zustimmungspflichtig, kann dort also von den SPD-regierten Ländern gekippt werden.

Der Bundesrat hat in seiner gestrigen Sitzung auch den zum 1.November geplanten Wechsel an der Spitze des Bundesrechnungshofs vorläufig blockiert. Die Länderkammer setzte die Wahl der CDU-Politikerin Hedda Meseke zur neuen Präsidentin des Bundesrechnungshofes kurzerhand von der Tagesordnung ab.

Damit wollte die Bundesratsmehrheit der SPD-regierten Länder ihre Verärgerung über das Vorgehen der Bundesregierung ausdrücken: diese hatte nämlich zuvor den Bundesrichter Kay Nehm zum künftigen Generalbundesanwalt ernannt, obwohl die Sozialdemokraten nach Angaben aus Länderkreisen zuvor zwei andere Kandidaten vorgeschlagen hatten. BD