Herrchen hat zugeschlagen

■ Ein Streit zwischen Hunden wurde vor Gericht weitergeführt

Knurren, bellen, beißen: Die Rauferei seines Hundes hatte für Herrchen Eberhard B. (63) gerichtliche Konsequenzen. Gestern stand er vor dem Amtsgericht, Anklage: Körperverletzung.

Zwei Streithähne, zwei Versionen. Eberhard B. will im November 1991 mit seinem „Astor“ am Appelhoffweiher in Bramfeld spazierengegangen sein, als der Hund von einem revierfremden Kläffer angegriffen wurde. „Da habe ich ihn abgeleint und gesagt: Wehr dich.“ Das Frauchen des anderen Hundes, die 27jährige Jurastudentin Annette B., habe versucht, die Hunde mit Reizgas zu trennen. „Die Frau hat sich benommen wie eine Furie. Auch mich hat sie besprüht“, erinnert sich der Angeklagte, der mit seinem grauen Bart wie ein alter Seebär aussieht. Daraufhin habe er blind mit der Leine um sich geschlagen und die Frau wohl auch getroffen.

Zum Entsetzen seines Anwalts packt B. die dicke, schwere Lederleine aus seiner Aktentasche – und steckt sie auf einen Wink des Verteidigers gleich wieder schuldbewußt zurück. Annette B. schildert den Ablauf mit schwacher Stimme anders. Ihre Hände zittern, das Blut ist ihr in den Kopf gestiegen. Sie habe den Herrn aufgefordert, seinen Hund abzuleinen. „Wenn sie frei laufen, tun sich die Hunde nichts.“ Er hätte dann aber dem Hund befohlen: Faß! „Im gleichen Moment begann er, auf mich einzuschlagen.“ Dabei macht Annette B. kaum den Eindruck, als könne sie sich gegen einen schwerbehinderten Rentner nicht durchsetzen.

Ein Zeuge bestätigt, er habe gesehen, wie B. auf die Frau eingeschlagen hat. „Ich habe ihn dann davon abgehalten.“ Eine Polizistin beschreibt: „Beide sahen nicht ganz unschuldig aus.“ Ob Annette B. nach dem Vorfall tatsächlich auf Eberhard B. gezeigt und gerufen hat: „Seht ihn euch an, den Mörder von Bramfeld“, konnte nicht geklärt werden. „Der Herr hat sich reingesteigert und sich nicht unter Kontrolle gehabt“, sagte der Zeuge.

Keine leichte Entscheidung für Richter Heida. Er zog sich salomonisch aus der Affaire, ließ sich Eberhard B. öffentlich mit Handschlag bei Annette B. entschuldigen und stellte das Verfahren gegen ihn ein. Enttäuschung bei der Geschädigten. Doch eines ist sicher: Der Vorfall kann sich nicht wiederholen, da „Astor“ inzwischen verstorben ist. Torsten Schubert