Betrüger fand „Otto-Versand“ einfach gut

■ Zwei Jahre und vier Monate für „schändliche“ Geschäfte mit Bekannten

Die Verhandlung war ungewöhnlich lang und schleppend. Viereinhalb Stunden saß Amtsrichter Hübner gestern über den 27jährigen Angeklagten Z. zu Gericht, um dann die große Keule des Urteilsspruches zu schwingen: Schuldig des Betruges und der Urkundenfälschung, zwei Jahre und vier Monate hinter Gittern. Damit übertraf Richter Hübner sogar das von der Staatsanwältin geforderte Strafmaß von 16 Monaten.

In „schändlicher Weise“ habe sich der Angeklagte fremdes Geld und Schecks angeeignet, so Hübner. Z. soll sich zwischen Juli '92 und Februar '93 um mindestens 22.500 Mark bereichert haben, indem er beim „Otto-Versand“ auf Kundenkonten von Bekannten Stereogeräte, Telefone und Schecks für Autozubehör bestellte. Dazu lieh er sich Kreditkarten. Alle Bekannten überredete er mit der gleichen Masche: Er wolle einen Handel mit Autotelefonen aufmachen.

Im Versandhandel „Otto“ fand man das erstmal gut, und lieferte die Waren, die telefonisch nur mit Angabe der Kundenkontonummer bestellt wurden, prompt und zuverlässig. Die Schecks, mit denen Z. sich Autoradios und -reifen abholte, lagen für jedermann im Kundenbüro bereit. Die Überprüfung beschränkte sich auf das Erfragen der Kundenkontonummer.

Noch übler habe sich Z. jedoch an dem 30jährigen H. bereichert, so Richter Hübner. Der Bankangestellte litt schon während seiner Zufallsbekanntschaft mit Z. an einer schweren Psychose. Während der Krankheitsschübe verschenkte er „mal sein Auto, mal 'nem Taxifahrer 5000 Mark“, erzählte H.'s Vater gestern vor Gericht. Z., der angeblich nichts von dem Zustand wußte, ging jedoch mit H. ins Alsterhaus und kaufte auf dessen Kreditkarte Lederjacken und Schmuck. Zudem versuchte H., von seinem Konto Geld abzuheben, und besorgte Kredite beim Elektronikhandel „HOT“, damit Z. Autotelefone kaufen konnte.

Das „eindeutig professionelle Handeln“ des Z. scheint jedoch nicht sehr überzeugend gewesen zu sein. Nach und nach bemerkten die Betroffenen die Betrügereien. Das hohe Strafmaß begründete Richter Hübner mit der „Aussichtslosigkeit auf eine moralische Besserung“ des Angeklagten. Denn dessen Vorstrafenregister wird seit zehn Jahren regelmäßig alle paar Monate ergänzt.

Katrin Wienefeld