Streit um Zerlegung von Sket

■ Treuhand schaffte Tatsachen gegen Gerichtsbeschluß

Magdeburg (taz) – Von der Treuhandanstalt wurden längst vollendete Tatsachen geschaffen, dennoch streiten sich Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite der Magdeburger Sket AG nach wie vor um die Zerlegung des Konzerns. Gestern trafen sie sich vorm Magdeburger Landgericht, verhandelt wurde eine Beschwerde des Vorstands gegen eine vom Betriebsrat durchgesetzte einstweilige Verfügung. Mit der hatte das Landgericht im September den Beschluß des Aufsichtsrates zur Zerschlagung des Konzerns aus formalen Gründen für nichtig erklärt.

Erst Anfang November will das Gericht seinen Beschluß über die Vorstandsbeschwerde verkünden, dabei ist die Zerlegung des Konzerns längst vollzogen. Nach dem ersten mißglückten Anlauf hat die Treuhand als einziger Gesellschafter des Konzerns flugs eine außerordentliche Hauptversammlung einberufen. Unter Mißachtung aller vom Aktienrecht verlangten Formalien, meint der Betriebsrat – aber mit dem von der Treuhand angestrebten Ziel. Die Zerschlagung des Konzerns wurde erneut beschlossen, noch am gleichen Tag vollzogen und die entsprechenden Verträge notariell beglaubigt.

Die wirtschaftliche Talsohle sei für Sket längst überwunden, deswegen sei eine Zerschlagung auch unter dem Aspekt möglicher Liquidation einzelner Töchter nicht mehr notwendig. Der Konzernverbund ermögliche den einzelnen Töchtern Synergieeffekte, mit denen sie sich gegenseitig über die Talsohle hinweghelfen können, glaubt der Betriebsrat. Überdies stehe die Sket AG auf der Liste der sanierungsfähigen und deshalb erhaltenswerten industriellen Kerne der Landesregierung.

Vor langfristiger Sanierung steht für die Treuhand aber noch immer die schnelle Privatisierung. Für mehrere Töchter der Sket AG lägen Privatisierungsangebote vor, deshalb sei die Zerschlagung des als Ganzes derzeit nicht zu verkaufenden Konzerns unumgänglich. Eberhard Löblich