Somalierin bleibt vorerst

■ Abschiebung wurde aufgeschoben

Frankfurt/Main (taz) – „Das Gericht hat unseren Antrag nicht als abwegig abgelehnt.“ Die Rechtsanwältin Ursula Schlung- Muntau hat gestern vormittag vor dem Verwaltungsgericht in Frankfurt/Main einen Aufschub der vom BGS für den frühen Nachmittag geplanten Abschiebung eines Ehepaares aus Somalia in den Sudan (taz v. 26.10.) erwirkt. Wie Schlung-Muntau auf Nachfrage mitteilte, gehe sie davon aus, daß sich das Gericht noch einmal intensiv mit den Zuständen im Sudan beschäftigen werde. In einer ersten Entscheidung im Rahmen des sogenannten Flughafenverfahrens hatte sich das Verwaltungsgericht der Auffassung der „Entscheider“ am Flughafen angeschlossen, wonach der Sudan ein „sicheres Drittland“ sei. Auch das Bundesverfassungsgericht (BVG) lehnte einen Einspruch gegen diese Entscheidung ab.

Schlung-Muntau legte dem Gericht gestern Material zu den aktuellen Zuständen im Sudan vor, aus dem hervorgehe, daß die Militärdiktatur Flüchtlingen dort systematisch die Existenzgrundlagen entziehe. Wer noch „einen Funken Humanität“ im Leibe habe, so die Anwältin, könne nicht wollen, daß die Familie in ein Land abgeschoben werde, in dem „das Chaos“ herrsche. Kpk