Müller-Milch muß zahlen

■ Bei Schadensersatzklage unterlegen

Augsburg (taz) – Drei Millionen Mark Schadensersatz wollte die Großmolkerei Müller („Alles Müller – oder was?“) von dem grünen Landtagsabgeordneten Raimund Kamm einklagen. Der Politiker soll der industriellen Großmolkerei angeblich einen Millionen-verlust durch unzulässige Äußerungen zugefügt haben. Kamm hatte Müller-Milch vorgeworfen, „die Umwelt mit giftigem Plastikmüll zu verpesten“. Außerdem war Kamm nach einer Pressekonferenz mit den Worten zitiert worden, der Grundstoff der Müller- Milch-Becher – Styrol – sei nachgewiesenermaßen krebserregend. Das Landgericht Augsburg hatte dem Abgeordneten unter Androhung eines Ordnungsgeldes von 500.000 Mark diese Äußerung untersagt. Das Oberlandesgericht München hob gestern diese Verurteilung auf. Das Grundrecht auf Meinungsfreiheit, so die Richter, dürfe nicht durch existenzbedrohende Schadensersatzforderungen gefährdet werden. Kamm habe mit seinen Äußerungen von „giftigem Plastikmüll“ und „krebserregend“ ein zulässiges Werturteil und nicht eine Tatsachenbehauptung aufgestellt. Das Unternehmen kann das Urteil allerdings vor dem Bundesgerichtshof anfechten. Einen Tag vor dem Urteil hat der Bund für Umwelt und Naturschutz eine bundesweite Anzeigenaktion gegen Müller-Milch gestartet. Müllers Abermillionen Plastikbecher sollen nach einer Aufforderung des BUND an die Großmolkerei zurückgeschickt werden, und zwar verbunden mit der Aufforderung: „Ich komme von Müller, und möchte nicht verbrannt werden!“ Klaus Wittmann