Gegen Lauschangriff

■ Datenschützer: Einsatz von Wanzen in Privatwohnungen verfassungswidrig

Berlin (dpa/taz) – Die Datenschützer des Bundes und der Länder lehnen den Großen Lauschangriff auf Privatwohnungen, das heißt den Einsatz elektronischer Überwachungsgeräte als Mittel der Strafverfolgung nach wie vor ab. Das heimliche Abhören im „Kernbereich der Persönlichkeit“ sei rechts- und verfassungswidrig, erklärte der Berliner Datenschutzbeauftragte Hansjürgen Garstka gestern nach einer zweitägigen Konferenz mit seinen Kollegen.

Die von Garstka geleitete Konferenz bekräftigte damit einen im Oktober 1992 gefaßten Beschluß, wonach der Einsatz von Wanzen auch unter strengen Bedingungen allenfalls für Räume, die allgemein zugänglich sind oder beruflichen beziehungsweise geschäftlichen Zwecken dienen, denkbar sei. Darunter fallen nach Auffassung der Datenschützer Hinterzimmer von Kneipen, Spielcasinos, Bordelle und Saunaklubs. Der Beschluß war seinerzeit gegen die Stimme Bayerns zustande gekommen. Er deckt sich mit den Vorstellungen der Bonner Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger (FDP), die sich ebenfalls für eine engere Definition des Begriffes Wohnung ausgesprochen hat. Von CDU/CSU wird dies weiterhin abgelehnt. Auch bei den Sozialdemokraten zeichnet sich für den kommenden Parteitag im November eine Zustimmung für den Großen Lauschangriff ab. Die SPD will das Abhören allerdings einer stärkeren richterlichen Kontrolle unterworfen sehen.

Garstka appellierte, die vorhandenen gesetzlichen Mittel auszuschöpfen. Eine wirksame Strafverfolgung sei auch „ohne den Dammbruch“ des Großen Lauschangriffs möglich. Der amtierende Konferenzvorsitzende zeigte sich optimistisch, daß noch ein politischer Kompromiß gefunden werden könne. Im Bereich der Gefahrenabwehr, also nicht zur Strafverfolgung, erachten die Datenschützer den Lauschangriff aber für zulässig, weil die „Rettung von Leben ein wesentlich höheres Gut“ als Strafverfolgung sei. wg