Siebenjähriger droht Abschiebung

■ Ein vietnamesisches Mädchen darf nicht in Berlin bleiben

Auch minderjährigen Kindern droht die Ausländerbehörde mit Abschiebung: Obwohl ihre Mutter in Berlin lebt und das alleinige Sorgerecht für ihre Tochter hat, forderte die Ausländerbehörde die siebenjährige Mai aus Vietnam zur Ausreise bis zum 7. November auf und drohte, diese auch „zwangsweise“ durchzusetzen. Ihre Mutter, Lan Vu K., ist seit April mit einem Deutschen verheiratet, der das Kind adoptieren will. Bei einer Rückkehr nach Vietnam würde sie dort in ein Waisenhaus eingeliefert, befürchtet Horst Bein, der Anwalt der Familie.

„Natürlich werden wir ein siebenjähriges Kind nicht nach Vietnam abschieben“, versichert Norbert Schmidt, Pressesprecher der Innenverwaltung. Die Ausländerbehörde habe sich aber formal korrekt verhalten, da die Mutter nicht den Nachweis erbracht habe, daß Mai wirklich ihre Tochter und sie alleinige Sorgeberechtigte des Mädchens sei. Nach Angaben des Anwalts hat Lan Vu K. jedoch diese Papiere mehrfach eingereicht, es habe aber Übersetzungsprobleme gegeben.

Lan Vu K. kam im März 1988 als Vertragsarbeiterin in die ehemalige DDR. Ihre Tochter Mai lebte zunächst bei den Geschwistern, dann bei einer ehemaligen Arbeitskollegin der Mutter in Vietnam. Lan Vu K. hat das alleinige Sorgerecht für ihre Tochter, da sie mit dem Vater des Kindes, der vor zwei Jahren starb, nicht verheiratet war. Im August holte die Mutter Mai nach Berlin. Die Tochter reiste mit gültigem Paß, jedoch ohne Visum ein. Die Botschaft in Hanoi habe sie falsch informiert und gesagt, sie könne das Visum auch nachträglich in Deutschland besorgen, berichtete der Anwalt. Zurück in Berlin beantragte die Mutter eine Aufenthaltsgenehmigung für Mai. Im Oktober kam die Ablehnung der Ausländerbehörde, eine Ausreiseaufforderung bis zum 7. November samt Abschiebedrohung waren inbegriffen. Begründung: Die Voraussetzungen für eine Familienzusammenführung seien nicht gegeben, da Mai bei ihrem Vater in Vietnam leben könnte. Daß sie das alleinige Sorgerecht für ihre Tochter habe, habe Lan Vu K. nicht nachgewiesen, heißt es in dem Bescheid, der der taz vorliegt.

Dessen Ton ist eindeutig: Die Ausländerbehörde gesteht darin der Mutter zwar das gesetzlich festgelegte Recht auf Widerspruch zu, lehnt aber dessen aufschiebende Wirkung ab und ordnet „sofortige Vollziehung“ der Ausreise an. Es könne nicht hingenommen werden, „daß sich Kinder, die nicht zu dem Kreis der nachzugsberechtigten Familienangehörigen gehören, durch Ausnutzung der aufschiebenden Wirkung von Rechtsbehelfen längere Zeit hier aufhalten und dadurch die bereits bestehenden Belastungen öffentlicher Einrichtungen erhöhen“. Die Zahl der Ausländer sei in den letzten Jahren infolge des Familiennachzugs stark gestiegen, „so daß die Belastungsgrenze Berlins schon überschritten“ und ein über die Familienzusammenführung hinausgehender Zuzug von Ausländern „nicht mehr vertretbar“ sei. Anwalt Bein hat gegen diesen Bescheid Widerspruch eingelegt. Das Verwaltungsgericht habe, so sagt er, die Ausländerbehörde dringend ersucht, das Mädchen bis zur Entscheidung nicht abzuschieben. Die Entscheidung liegt jetzt beim Innensenat. Sabine am Orde