„Am unteren Niveau“

■ Diätenkommission stellt Vorschläge vor

Bremer Abgeordnete und Senatoren sollen nach dem Ende ihres Mandats oder ihrer Amtszeit künftig weniger Geld bekommen als bisher. Das „empfiehlt“ die sog. Diätenkommission als Ergebnis einer Überprüfung der Altersversorgung und Anrechungsregelungen der Bremer Bürgerschafts- und Regierungsmitglieder. Die vier Fraktionen des Parlaments (SPD, CDU, Grüne, FDP) hatten die Kommission im Mai 1992 eingesetzt, gestern wurden die Ergebnisse bekannt gegeben.

Dabei hat die Kommission festgestellt, daß bestimmte Regelungen zu einer „Überversorgung“ der Abgeordneten und Regierungsmitglieder geführt habe. Da sich Bremen in einer richterlich attestierten Haushaltsnotlage befinde, „muß sich die Versorgung von Abgeordneten und Senatoren in Bremen im Vergleich zu anderen Bundesländern am unteren Niveau orientieren“, erklärte der Kommissionsvorsitzende Dr. Alfred Kuhlmann, ehemaliger Präsident des Verwaltungsgerichtes Bremen. Im einzelnen schlägt die Kommission vor:

-Jeder Abgeordnete erwirbt mit jedem Mandatsjahr von 4.037 Mark (Halbtagsmandat) 2,5% Altersversorgung. Bislang galt: 20% nach acht Jahren, dann vier Jahre 6% und jedes weitere Jahr 4%. Maximal kann ein Abgeordneter 75% seiner Diäten „erdienen“.

-Der Anspruch auf Altersentschädigung wird von derzeit 60 auf 65 Jahre angehoben. Wer länger als acht Jahre im Parlament aushält, bekommt pro Jahr seine Altersversorgung ein Jahr früher, jedoch nicht vor dem 61. Lebensjahr.

-Andere Einkünfte von Abgeordneten werden künftig bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres auf die Altersversorgung angerechnet. Wer nach seiner Zeit im Parlament beispielsweise ein Bundestagsmandat übernimmt, muß mit erheblichen Einbußen seiner „erdienten“ Bremer Versorgungsbezüge rechnen.

„Wir wollten keinen Kahlschlag“, sagte Kuhlmann gestern. „Eine Gesellschaft, die gute Leute im Parlament haben will, muß sie sich etwas kosten lassen.“ Deshalb sei beispielsweise an den sog. Übergangsregelungen nicht gerüttelt worden. Das ist Geld, das Abgeordnete bis zu einem Jahr nach dem Ausscheiden aus dem Parlament über Wasser halten soll, damit sie sich einen neuen Job suchen können. Prinzipell gelte auch für Senatoren: Gutes Geld für gute Arbeit. „Das man manchmal auch für das Geld nicht das bekommt, was man sich versprochen hat, ist eine ganz andere Frage“, meinte Kuhlmann gestern.

Trotzdem ist auch bei den Regierungsmitgliedern in der Altersversorgung gestrichen worden. Zwar wird hier ein Versorgungssockel beibehalten,

-aber der wird bedeutend niedriger. Nach vier Jahren bekommt ein Senator jetzt 29% der Bezüge, vorher bekam er 47%. Mit jedem weiteren Jahr steigt der Anspruch dann um 2,5%.

-Prinzipell haben Senatoren künftig nach dem 60. Lebensjahr Anspruch auf ihre Altersversorgung. Bislang galt das 55. Lebensjahr oder eine achtjährige Arbeit als Regierungsmitglied.

Die Vorschläge sollen von der nächsten Legislaturperiode an wirksam werden. Wer bislang „überversorgt“ worden ist, wird das auch weiterhin: Wegen der verfassungsrechtlich garantierten „Besitzstandswahrung“ dürfen auch üppigste Altersregelungen im Nachhinein nicht geändert werden, meint Rechnungshofpräsident Dr. Hartwin Meyer-Arndt.

Jetzt müssen die Bürgerschaftsfraktionen über ihre eigene Versorgung abstimmen. Parlamentschef Dr. Dieter Klink will die Kommissionsergebnisse zügig behandlen lassen und „neigt dazu“, sie im Verfassungs- und Geschäftsordnungsausschuß der Bürgerschaft behandeln zu lassen. Von den Fraktionen dürfte wenig Widerstand kommen. „Von unseren Vorschlägen ist kein einziger weggefallen, als wir sie den Fraktionen vorgestellt haben“, sagt Kommissionsmitglied Josef Hattig, Präses der Handelskammer. mad