Bußgeld für Rathausbesetzung

■ Protest gegen Abschiebungen als Hausfriedensbruch geahndet

Mit einem Bußgeld von 150 Mark und einer Geldstrafe von 450 Mark zur Bewährung ist gestern der Prozeß gegen zwei Beteiligte der Rathausbesetzung im vergangenen Oktober zu Ende gegangen. 26 Flüchtlings-Freunde hatten damals gegen die unmittelbar bevorstehende Abschiebung zweier Kurden protestiert und ein Gespräch mit Innensenator van Nispen erzwingen wollen.

Nachdem die beiden Angeklagten an zwei Prozeßtagen umfangreiche Erklärungen zur Situation in Kurdistan und dem deutschen Asylrecht abgegeben hatten, erklärte gestern der für das Hausrecht zuständige Abteilungsleiter in der Senatskanzlei, Jochen Grothe, daß er die DemonstrantInnen zwei Stunden lang „als Gäste“ behandelt und in dieser Zeit versucht habe, den Innensenator herbeizurufen. Der sei jedoch „weder bereit noch in der Lage gewesen“, ins Rathaus zu kommen. Daraufhin habe er die DemonstrantInnen zum Verlassen des Rathauses aufgefordert. Erst nachdem zwei Ultimaten verstrichen seien, habe er die Polizei gerufen.

Die Verfahren gegen die meisten BesetzerInnen waren bereits vor einiger Zeit gegen ein Bußgeld von 150 Mark eingestellt worden. Gegen diejenigen, darunter die beiden Angeklagten, die bereits zuvor einmal ein Verfahren in ähnlicher Sache hatten, war Strafbefehl erhoben worden. Nachdem das erste Urteil gestern gleich rechtskräftig wurde, will Staatsanwalt von Bock nun auch den Angeklagten in den Parallelverfahren das gleiche Angebot machen. Ase