Treuhand darf Sket zerschlagen

Betriebsrat fürchtet nach Gerichtsbeschluß, daß die Einzelteile weniger Chancen haben als das Ganze / Der Einstieg in den Umwelt- und Recyclingmarkt sei nun vereitelt  ■ Aus Magdeburg Eberhard Löblich

Die 10. Zivilkammer des Magdeburger Landgerichts hat gestern eine einstweilge Verfügung aufgehoben, nach der die Sket AG nicht in vier Unternehmensgruppen zerschlagen werden durfte. Der Sket- Betriebsrat hatte diese Verfügung gegen den Treuhandaufsichtsrat, erwirkt, der die Einzelprivatisierung der Sket-Teile durchsetzen will. Für den Beschluß machte das Gericht formale Gründe geltend. Der Betriebsrat habe zwar die einstweilige Verfügung erwirkt, es aber versäumt, anschließend eine Feststellungsklage zur Nichtigkeit der Aufsichtsratsbeschlüsse einzulegen. Deshalb sei die einstweilige Verfügung aufgehoben worden.

Betriebsratssprecher Freimut Hengst bestreitet diese Darstellung. „Unsere entsprechende Klage ist am 1. November beim Landgericht eingegangen“, sagte er. Aber bei der Anfechtung der Aufsichtsratsbeschlüsse geht es ohnehin nur noch um Formalien. Denn bei einer kurzfristig anberaumten Hauptversammlung hat die Treuhand als Alleingesellschafter bei der Sket AG ebenfalls die Zerschlagung beschlossen und notariell vollzogen. „Aber das heißt ja noch lange nicht, daß sich dieser Schritt nicht wieder rückgängig machen läßt“, findet Betriebsratssprecher Hengst.

Im Fall der Zementanlagen- und Maschinenbau GmbH Dessau (ZAB) heißt es das doch. Stolz vermeldete die Treuhand gestern die Privatisierung der ZAB an die Kölner KHD Humboldt Wedag AG. Der Kölner Konzern habe sich verpflichtet, ZAB als eigenständiges Unternehmen mit allen betrieblichen Funktionen zu erhalten und 400 der jetzt noch rund 500 Arbeitsplätze langfristig zu sichern. Nach dem Urteil stehe dieser Privatisierung nichts mehr im Wege, teilte die Treuhand mit. Die Zustimmung des Verwaltungsrates und des Finanzministeriums sind wohl tatsächlich nur noch eine Formsache.

Für den Sket-Betriebsrat werden damit alle Befürchtungen wahr. „Hier geht es um die Zerschlagung eines der letzten ostdeutschen Konzerne ausschließlich zur Stärkung westdeutscher Konzernstrukturen“, sagt Freimut Hengst. Tatsächlich ist KHD schon vor dem ZAB-Deal der weltweit drittgrößte Zementanlagenbauer. Mit dem Juwel aus Dessau rückt die KHD-Gruppe auf den zweiten Platz vor. Und daß die KHD ihre Zusage auf betriebliche Eigenständigkeit der ZAB einhält, glaubt in Magdeburg niemand. „Hier werden ostdeutsche Konzerne zerschlagen“, klagt Hengst.

Dabei ist die Sket AG längst aus der wirtschaftlichen Talsohle heraus, die Umsatzplanungen selbst für kommendes Jahr nahezu komplett mit Aufträgen abgesichert. Mit der von der Treuhand betriebenen Zerschlagung wird allerdings ein wichtiges Geschäftsfeld des Konzerns nachhaltig beeinträchtigt. Denn der Konzern versucht seit langem, mit innovativen Entwicklungen in der Umwelt- und Recyclingtechnik auch auf westlichen Märkten Fuß zu fassen.

Das wird um so schwieriger, als nicht nur die ZAB, sondern auch die Entstaubungstechnik Magdeburg (ETM) bei der Zerschlagung ausgegliedert wurden – notwendige Betriebe für die geplante Wettbewerbsfähigkeit der Sket auf den zukunftsträchtigen Umweltmärkten. So gibt es denn im Sket- Vorstand auch jetzt schon Überlegungen, zumindest die ETM von der Treuhand zurückzukaufen.