Retten Grüne Hafenstraße?

■ Landgericht erklärt Räumung für zulässig

Hamburg (taz) – Jetzt kann wohl nur noch das Zustandekommen einer rot-grünen Koalition in Hamburg die Hafenstraße retten. Das Hamburger Landgericht machte gestern juristisch den Weg für die Räumung von 19 Wohnungen in den Häusern frei. Das Urteil, in dem den BewohnerInnen eine Frist bis zum 28. Februar 1994 gesetzt wurde, hat Rechtskraft. Fast zwei Jahre dauerte das juristische Tauziehen um den 1987 vom damaligen Bürgermeister Klaus von Dohnanyi abgeschlossen Pachtvertrag für die ehemals besetzten Häuser. Zuletzt hatte das Hanseatische Oberlandesgericht (OLG) im April diesen Jahres in einem Rechtsentscheid festgelegt, daß die Kündigungen durch die städtische Hafenrand GmbH (Eigentümerin der Gebäude) rechtmäßig sei. Begründung: Die Mieter könnten sich nicht auf den sozialen Kündigungsschutz berufen, da der Zweck des Vertrages der Deeskalation gegolten habe, dieses Ziel aber nicht erreicht worden sei. Dieser Auffassung schloß sich das Landgericht gestern an. Der Chef der Hafenrand GmbH, Wolfgang Dirksen, zeigte sich nach dem Urteil erwartungsgemäß „sehr zufrieden“. Ungewohnt deutlich erklärte er aber, daß sein Unternehmen sich an die politischen Entscheidungen über die Zukunft der Hafenstraße gebunden fühle. Um diese Frage wird aber zwischen den Grünen und der SPD immer noch heftig gerungen. Sieben Wochen nach der Wahl sind sie immer noch darüber uneins, ob sie sich zu einem Regierungsbündnis zusammentun. Definitiv erklärten die Grünen gestern jedoch: „Eine Räumung der Hafenstraße wird es mit uns nicht geben.“ SK