Verfassungsfeinde im Parlament

■ 29 Einsprüche gegen Hamburger Bürgerschaftswahlen / Proteste kommen vor allem von Rechtsradikalen

Er hat keine Chance, aber er versucht es trotzdem. Rolf Hannss, der als Einzelkandidat zur Bürgerschaftswahl am 19. September abgelehnt wurde, weil er die erforderlichen 500 Unterstützungsunterschriften nicht vorweisen konnte, hat die Wahl angefochten. Seiner Ansicht nach hätten SPD, CDU, GAL und FDP nicht zugelassen werden dürfen, da sie verfassungsfeindliche Ziele verfolgten.

Sein Einspruch wird zusammen mit einer Stellungnahme des Landeswahlleiters dem Verfassungsausschuß der Bürgerschaft vorgelegt. Über dessen Bericht befindet dann das Feierabendparlament. Daß dessen Mehrheit sich selbst Verfassungsfeindlichkeit bescheinigt, gilt als unwahrscheinlich. Allerdings kann Hannss danach vor dem Hamburger Verfassungsgericht klagen – ein Weg, den der Ex-CDU-Abgeordnete und „Statt Partei“-Gründer Markus Wegner mit seiner Anfechtung der 91er Wahl erfolgreich beschritt.

Außer Rolf Hannss haben 28 weitere Bürger Einspruch gegen die Wahl zur Bürgerschaft oder zu den sieben Bezirksparlamenten eingelegt. Im Mittelpunkt der Einsprüche stehen die rechtsradikalen Republikaner, die bei der Bürgerschaftswahl nur mit 1430 Stimmen an der Fünf-Prozent-Hürde gescheitert waren.

In fünf Einwendungen wird die Meinung vertreten, die Republikaner hätten nicht zur Wahl zugelassen werden dürfen oder seien rechtswidrig bevorzugt worden. 13 Einwender dagegen vertreten die Meinung, die „Reps“ seien benachteiligt worden. Zu diesen Einwendern gehören verschiedene Kandidaten der „Reps“, die sich vergeblich um einen Einzug in Bürgerschaft oder Bezirksversammlungen bemüht hatten. Von dem Hamburger Landesverband der Reps als Organisation wurde keine Einwendung gemacht.

Ein Einwender meinte, die rechtsextremistische DVU sei benachteiligt worden. Die anderen Einwendungen beschäftigen sich mit anderen angeblichen Unregelmäßigkeiten bei der Wahl. smv