Kripo im Mölln-Prozeß

■ Belastende Zeugenaussage bestätigt

Schleswig (taz) – Im Prozeß um die Morde von Mölln haben gestern vor dem Oberlandesgericht Schleswig Kripobeamte die belastende Aussage einer Zeugin gegen den Angeklagten Lars Christiansen bestätigt.

Die Polizeibeamten sagten, die ehemalige Freundin Christiansens, Sandra T., habe bei einer Vernehmung vor der Lübecker Staatsanwaltschaft Ende Oktober erklärt, mit Christiansen kurz vor den Brandanschlägen Ende November vergangenen Jahres telefoniert zu haben. „Hier läuft 'ne Party“, soll Christiansen zu der 18jährigen gesagt haben. Außerdem habe Sandra T. noch einmal von ihrem Gespräch mit dem Gefängnispastor erzählt, der ihr gesagt habe, Christiansen bereue die Tat und Peters sei noch stolz darauf.

Gegen Sandra T. war wegen des Verdachts der Falschaussage ein Ermittlungsverfahren eingeleitet worden. Sie war im Sommer vom Landgericht Lübeck wegen der Brandanschläge auf Asylbewerberheime in Gudow und Kollow zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt worden. Gegen das Urteil hat sie Revision eingelegt.

Die beiden Angeklagten Lars Christiansen und Michael Peters beteuerten daraufhin gestern erneut ihre Unschuld. Lars Christiansen bestritt das Telefonat und bezeichnete den letzte Woche gehörten psychiatrischen Sachverständigen, der ein „Scheißgutachten“ erstellt habe, als ein „Anhängsel der Staatsanwaltschaft“. kek