Zweimal Mamba: soft und süß und stark und eng

■ Ein Kaubonbon und ein Kondom streiten sich wg. Namensgleichheit vor Gericht

Für die einen ist es ein Kaubonbon, für die anderen das schönste Gummi der Welt – „Mamba“. Doch die doppelte Nutzung des unschuldigen Names eines Fruchtbonbons ist der Firma Storck ein Dorn im Auge. Der Süßwarenhersteller klagte gestern vor dem Hamburger Landgericht gegen die Sexualberatungsstelle „Pro Familia“, die ein schwedisches Kondom namens Mamba in Deutschland vertreibt. Der Vorwurf: Wettbewerbsverletzung.

Die Sorge der Bonbonfabrikanten: Ihr Mamba – soft und zum vernaschen – sei allzu leicht mit Mamba – stark, gelb und besonders eng – zu verwechseln. Zudem befürchten sie eine „Fülle von Witzen und Zoten“, die sich um ihr Produkt ranken könnten.

Diffizil ist die Bonbon-Frage mit einem Streitwert von einer halben Million Mark - wenn auch keine Geschmacksfrage mehr. Die Richter grenzten zunächst den Vorwurf ein: „Die Beklagte vertreibt mehrere Kondome, unter anderem Mamba. Es handelt sich nicht um diejenigen mit Geschmack - die heißen 'Fruit'.“ Der Anwalt der Firma Storck bemängelte jedoch, daß sich „Pro Familia“ auch bei der Werbung für das Aroma-Verhüterli „Fruit“ zu stark an die Geschmacksrichtungen der Storck-Produkte angelehnt habe: „Die Vertreiber wollen das drögere „Fruit“ vom Markt nehmen und nur noch Mamba importieren, nachdem sie sich den Bekanntheitsgrad des Fruchtbonbons zu Nutze gemacht haben“, lautet der Verdacht.

Auf das Warenzeichengesetz können die Zuckerbäcker - die Inhaber des Warenzeichens „Mamba“ sind - nicht pochen. Das gilt nur bei Produkten gleicher Gattung, und eine Verwechslungsgefahr war für die Richter „trotz eingehender Vergleiche“ nicht auszumachen. Bleibt zu klären, ob das Kondom tatsächlich ruf- und somit absatzschädigende Wirkung für das Kaubonbon hat. Dazu müsse jedoch erstmal eine „Verwässerungsgefahr durch Mehrfachnutzung eines Namens“ bewiesen werden, so die Verteidigung der „Pro Familia“: „Wo soll denn das hinführen, eine Kloschüssel namens Mamba wird der Firma Storck dann ja auch nicht passen“.

Das Urteil im Gummi-Prozeß will das Landgericht am 8. Dezember fällen.

Katrin Wienefeld