Uhl will an Gaertners Millionen

■ ABM-Stellen sollen mit Streichung von 25% aller BSHG-19-Stellen finanziert werden

Zwischen den Senatorinnen für Arbeit, Sabine Uhl, und Soziales, Irmgard Gaertner, (beide SPD) ist hinter den Kulissen ein heftiges Tauziehen um die Finanzierung von Beschäftigungsprogrammen für Langzeitarbeitslose ausgebrochen. Es geht dabei um rund 10 Millionen Mark, die Uhl im nächsten Jahr aus dem Gaertner-Ressort abziehen will, um damit zusätzliche ABM-Stellen zu finanzieren. Opfer wäre das Programm, in dem zur Zeit noch 780 Bremer SozialhilfeempfängerInnen für ein Jahr mit einer vom Staat finanzierten festen Stelle wieder ins Berufsleben zurückgeführt werden („BSHG-19-Stellen“).

Einen ersten Erfolg konnte Arbeitssenatorin Uhl am Montag verbuchen, als die Konferenz der Staatsräte („kleiner Senat“) beschloß, „die Umschichtung von BSHG-19-Mitteln“ zur ABM-Finanzierung zu prüfen. Durch die inzwischen wieder wachsende Förderung von ABM-Stellen durch die Bundesanstalt für Arbeit kommt Uhl nämlich nicht mit den eigentlich für die 20prozentige Bremer Restfinanzierung dieser Stellen („Komplementärmittel“) vorgesehenen Mitteln aus. Insgesamt fehlen ihr 14,1 Millionen Mark, hat sie in einer Senatsvorlage ausgerechnet. Fünf Millionen davon hat der Senat bereits im August aus seinem 37-Millionen-Sonderprogramm vorgesehen, den Rest will Uhl sich nun aus dem BSHG-19- Programm holen.

Gute Chancen hat diese Begehrlichkeit im Unterschied zu zwei gescheiterten Versuchen der Vergangenheit jetzt durch die von der Bundesregierung geplante Verkürzung der Arbeitslosenhilfe auf zwei Jahre bekommen. Für den Bremer Staatshaushalt war die Schaffung von BSHG-19-Stellen nämlich bisher ein echtes Geschäft. Zwar mußte zunächst ein Jahr lang eine Stelle finanziert werden, doch anschließend sparte man hohe Kosten ein. Denn die Teilnehmer am BSHG-19-Programm hatten einen Anspruch auf Arbeitslosengeld und später Arbeitslosenhilfe erworben, die - im Unterschied zur Sozialhilfe — nicht von Bremen, sondern von der Nürnberger Bundesanstalt für Arbeit gezahlt wird. Insbesondere dieser Spareffekt war der Grund dafür, daß die Zahl der Bremer BSHG-19-Stellen von anfangs 100 auf inzwischen 900 erhöht wurde. Für das nächste Jahr hatte die Ampel-Koalition sogar 1.000 Stellen festgelegt.

Doch das gute Geschäft hat einen Haken: Das Plus auf dem Bremer Staatskonto entsteht erst nach rund fünf Jahren; vorher überwiegen die Kosten für die BSHG-19-Stelle die eingesparte Sozialhilfe. Nach dem Sparpaket der Bundesregierung würde eine BSHG-19-Kraft nun nach Ende der Stelle allerdings nur noch 2,5 Jahre Leistungen aus Nürnberg beziehen. Die Folge: Für Bremen wären die einstmals so lukrativen BSHG-19-Stellen plötzlich ein großes Zuschußgeschäft.

Diese Tatsache ist natürlich auch dem Finanzsenator nicht verborgen geblieben, auf dessen Hilfe die Arbeitssentorin nun offenbar bei ihrem Versuch setzt, 10 Millionen Mark BSHG-19- Mittel — das entspricht rund einem Viertel aller 1000 Stellen — in das ABM-Programm ihres Ressorts umzulenken. Sozialpolitisch würde der Senat damit Bremens Langzeitarbeitslosen allerdings keinen guten Dienst erweisen.

Während nämlich mit den ABM-Mitteln über große Träger zunehmend Standardprogramme geschneidert werden, stellen die BSHG-19-Stellen ganz individuelle Lösungen für die einzelnen betroffenen Menschen an. Eine Wiedereingliederung in den normalen Arbeitsmarkt ist so viel eher gewährleistet als im inzwischen auf ein reines Beschäftigungsprogramm reduzierten ABM-Bereich. Ase