Levent Yanlik darf bleiben

■ Bundesverfassungsgericht hebt Abschiebebescheid auf

Berlin (taz) – Nach einer dramatischen Woche steht jetzt fest: Der türkische Journalist Levent Yanlik darf vorerst in der Bundesrepublik bleiben. In einer zweiten Eilentscheidung schloß sich das Bundesverfassungsgericht gestern der Argumentation des Anwalts von Yanlik an und macht damit zunächst einmal den Weg für die Einreise des Journalisten frei. Yanlik sitzt seit dem 20. Oktober auf exterritorialem Gebiet des Frankfurter Flughafens. Im Schnellverfahren hatten BGS und Entscheider des Bundesamtes für die Anerkennung politischer Flüchtlinge einen Asylantrag Yanliks als offensichtlich unbegründet abgelehnt, weil der Antragsteller ihrer Meinung nach gar nicht wie behauptet der in der Türkei politisch verfolgte Yanlik sei. Das Verwaltungsgericht Frankfurt hatte sich in einem Verfahren nach Aktenlage dieser Auffassung angeschlossen. Nach einem ersten Mißerfolg in Karlsruhe trieb Anwalt Thomas Grüner mit großem Aufwand dann mehrere eidesstattliche Versicherungen von Leuten auf, die bestätigten, daß der Kläger tatsächlich Levent Yanlik ist. Da das Verwaltungsgericht sich weigerte, diese Zeugenaussagen zur Kenntnis zu nehmen, gab Karlsruhe jetzt dem Kläger recht. Levent Yanlik, der in Istanbul Chefredakteur der Zeitschrift Devrimci Genclik, einer der Dev- Sol nahestehenden Publikation, war, darf nun einen Asylantrag in Deutschland stellen. JG