Subventionen für Teilzeitarbeit geplant?

■ Arbeitsminister Blüm legt Strategiepapier "zum Abbau der Unterbheschäftigung" vor / Finanzielle Mittel sollen teilweise von Bundesanstalt für Arbeit kommen / Niedrieglöhne sollen aufgestockt werden

Berlin (taz) – Bundesarbeitsminister Norbert Blüm will mehr finanzielle Anreize schaffen, um Vollzeitarbeitnehmer zum Umsteigen auf Teilzeit zu ermuntern. In einem gestern in Bonn vorgestellten Strategiepapier „zum Abbau der Unterbeschäftigung“ schlug der Minister vor, Teilzeitbeschäftigten beim Umsteigen von einem Vollzeitjob für die ersten drei Monate eine Ausgleichspauschale für den gesunkenen Nettolohn zu zahlen. Die Mittel dafür sollten von der Bundesanstalt für Arbeit kommen, hieß es im Ministerium. Im Falle der Erwerbslosigkeit sollte das Arbeitslosengeld für Teilzeitkräfte nach der vorangegangenen Vollzeitbeschäftigung bemessen werden, schlug Blüm weiter vor. Dieser besondere Schutz könnte nach Beginn der Teilzeittätigkeit für etwa drei Jahre gelten.

Interessant ist dieser Vorschlag beispielsweise für Beschäftigte bei VW, die so beim Umsteigen auf die Viertagewoche ihren alten Anspruch auf Arbeitslosengeld behalten würden. Die Sonderregelungen für Teilzeitbeschäftigte sollten auf zwei Jahre befristet sein. In seinem Strategiepapier plädiert Blüm außerdem dafür, alle Beschäftigungsmöglichkeiten für Arbeitslose lückenlos auszuschöpfen und die Zuwanderung ausländischer Saisonarbeitnehmer zu begrenzen. In diesem Jahr seien mehr als 170.000 ausländische Saisonarbeitnehmer in Landwirtschaft, Gastronomie und anderen Bereichen eingesetzt worden, darunter zu zwei Dritteln Erntehelfer. Diese Tätigkeiten aber könnte man auch den 500.000 Beziehern von Arbeitslosenhilfe zumuten, die jünger als 44 Jahre seien, so der Minister. Um einen finanziellen Anreiz zu schaffen, könnte man den niedrigen Lohn für die Erntearbeit dann aus Mitteln der Arbeitslosenhilfe aufstocken.

Mit seinem Strategiepapier rückt Blüm von seiner früheren Position ab, die Bundesanstalt für Arbeit nicht weiter zu belasten. Sowohl die Subventionierung von Teilzeit- als auch von Billigjobs bedarf allerdings einer erneuten Änderung des Arbeitsförderungsgesetzes.

Blüm sprach sich in dem Strategiepapier auch dafür aus, die Zumutbarkeitsregeln für Erwerbslose strenger anzuwenden. Dies scheitert aber an den mangelnden unqualifizierten Jobs. Man könne die Zumutbarkeitsregelung gar nicht richtig ausschöpfen, da auf der unteren Stufe nicht genügend Jobs vorhanden seien, so ein Sprecher der Bundesanstalt für Arbeit gegenüber der taz. Auch die landwirtschaftlichen Betriebe bevorzugen erfahrungsgemäß eher billigere ausländische Arbeitskräfte als deutsche Arbeitslose als Erntehelfer. BD