Termin für Blohm

Count Down für Marion Blohm: Am 4. Dezember tritt der Staatsgerichtshof zusammen, um zu entscheiden, ob die DVU- Abgeordnete ihr Bürgerschaftsmandat zurückgeben muß. Der Staatsgerichtshof entscheidet in letzter Instanz. Iim Juli hatte das Wahlprüfungsgericht entschieden, daß Marion Blohm ihr Mandat zurückgeben müsse. Das Wahlgesetz schreibt vor, daß KandidatInnen drei Monate vor der Wahl im Lande Bremen zu wohnen haben. Das Gericht hatte argumentiert, der Lebensmittelpunkt Blohms sei zu dieser Zeit im niedersächsischen Langen gewesen. Unterdessen hat die DVU-Parlamentarierin ihren Anwalt gewechselt: Der Münchner Anwalt Manfred Roemer, der wegen seiner Verwicklungen in die Affäre um die Fraktionsfinanzen ins Gerede gekommen war, wurde jetzt abgelöst durch den Bremerhavener Anwalt Frank Fleischmann. taz