Persönlich haften -betr.: "UKE-Skandal: Teure Entschädgung", taz vom 10.11.93

Betr.: „UKE-Skandal: Teure Entschädigung“, 10.11.93

An den Präsidenten der Hamburger Bürgerschaft

Sehr geehrter Herr Präsident,

die taz Hamburg berichtet heute, daß

1. Herr Hübener offensichtlich keine Berufshaftpflicht als Strahlentherapeut hat, und daß

2. der Hamburger Senat daran offensichtlich ein Mitverschulden trägt, da er einen Beschluß der Bürgerschaft von 1987 nicht vollzogen hat, für alle Klinikmitarbeiter eine solche Versicherung abzuschließen.

Es kann nicht länger angehen, daß für solche eklatanten Fehler der Bürger mit seinen Steuern gerade steht. Es ist wirklich an der Zeit, daß die Bürgerschaft den dafür im Senat und/oder in der Spitzenverwaltung Verantwortlichen wirklich zur Verantwortung zieht, d.h. finanziell verantwortlich macht.

Sollte das aufgrund bestehender Gesetze nicht möglich sein, muß ein Gesetz formuliert werden, das für Politiker und Mitarbeiter der öffentlichen Verwaltungen die persönliche Haftung bei willentlichem und grob fahrlässiger Fehlverhalten einführt.

Thomas Schöpel