BetreuerInnen tagten

■ Vormundschafts-Gerichts-Tag auf Borkum

Das neue Betreuungsgesetz ist zwar als Gesetz in Kraft getreten, aber mit seiner Umsetzung hapert es. Seit dem 1. Januar 1993 sieht das Gesetz vor, daß für geistig oder körperlich Behinderte eine sog. „Betreuung“ - dieses reformierte Wort ist an die Stelle der früheren Entmündigung getreten - nur stattfinden kann, wenn sie für die betroffene Person notwendig ist. Die Entmündigung, wie sie in den letzten hundert Jahren praktiziert wurde, ist passe.

Der Verein „Vormundschafts- Gerichts-Tag“ hat sich zum Ziel gesetzt die Umsetzung der Gesetzes- Theorie in die Praxis kritisch zu begleiten. Mit eigenen Fachtagungen wird die Arbeit zusätzlich unterstützt. Letztes Wochenende trafen sich etwa 150 Menschen zu einer Fachtagung auf der Nordseeinsel Borkum. „Reif für die Insel? – Erschlägt der Reformanspruch des neuen Betreuungsgesetzes die für die Umsetzung zuständigen Praktiker?“ hieß das Motto der Tagung.

Der Titel sei bewußt so gewählt worden, da sich viele Praktiker allein gelassen fühlen, erläutert Karl- Heinz Klingebiel vom DRK Referat Betreuungsrecht in Bremen. „Es erschlägt uns zwar nicht, aber das neue Betreuungsgesetz macht uns doch viele Sorgen. Vor allem weil der Bundesgesetzgeber mehr gewollt hat als die Länderfinanzen zulassen.“ So wird zum Beispiel die Arbeit der vier Betreuungsvereine in Bremen jeweil nur von Jahr zu Jahr finanziert. Auch würden die hauptberuflichen BetreuerInnen mitunter so schlecht bezahlt werden, daß sie ihren Aufwand nur knapp decken könnten, berichtet Dagmar Teilkuhl vom Betreuungsverein des DRK. Ihren Lohn erhalten die hauptamtlichen BetreuerInnen ohnehin nur einmal im Jahr vom Gericht.

Auf der Fachtagung wurde anhand von Beispielen aus den fünf norddeutschen Bundesländern Vergleiche gezogen, um am Ende einen Forderungskatalog an die PolitikerInnen zu richten. Die Sicherstellung der Finanzierung in der Arbeit der Betreuungsvereine ist einer der wesentlichsten Punkte. Ebenso wichtig erscheint den Praktikern die Anerkennung von Nicht- Juristen als geeignete ehernamtliche Betreuungspersonen.

„Die Zusammenarbeit für eine geeignete Umsetzung des Gesetzes in Bremen ist gut. Von den dreieinhalb Amtsrichtern des hiesigen Vormundschaftsgerichts waren zwei auf der Tagung“, sagte Dagmar Theilkuhl.

vivA