BGA unter Bestechungsverdacht

■ Staatsanwaltschaft untersucht, ob bei der Zulassung des Magen-Medikaments Agopton Schmiergelder geflossen sind und Nebenwirkungen verschwiegen wurden / Durchsuchung beim Bundesgesundheitsamt

Frankfurt/Main/Berlin (dpa/ AFP/AP/taz) – Erneut ist das Bundesgesundheitsamt (BGA) unter einen schweren Verdacht geraten. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt ermittelt gegen mehrere Mitarbeiter, die für die Zulassung des japanischen Magenmittels Agopton Schmiergelder entgegengenommen haben sollen.

Aufgrund eines anonymen Schreibens ermittelt die Frankfurter Staatsanwaltschaft, ob im Zulassungsverfahren für das Medikament Agopton entweder schädliche Nebenwirkungen verschwiegen wurden und/oder Geld floß. Konkrete Hinweise für eine Bestechung gebe es bisher nicht, teilte eine Sprecherin der Frankfurter Staatsanwaltschaft mit.

Auf Veranlassung ihrer Behörde wurden am Montag und Dienstag Räume des BGA in Berlin, Büros des japanischen Pharma- Unternehmens Takeda und die Kanzlei eines Aachener Rechtsanwalts durchsucht. Er soll als Vermittler und Überbringer einer sechsstelligen Summe aufgetreten sein.

Das BGA wies den Bestechungsverdacht zurück. Der Behörde sei das anonyme Schreiben vor zwei Wochen bekannt geworden, sagte BGA-Sprecher Klaus- Jürgen Henning. Das Amt habe unverzüglich eine eigene Untersuchung eingeleitet, aber keinen Anhaltspunkt für eine nicht korrekte Zulassung gefunden.

Das Medikament Agopton ist seit Juli diesen Jahres auf dem deutschen Markt erhältlich. Wie BGA-Sprecher Henning erläuterte, sei das Medikament vor wenigen Monaten zugelassen worden, dabei sei das BGA wegen der Nebenwirkungen aber nicht dem im Juni gestellten Antrag des Herstellers auf Langzeitanwendung gefolgt. Bei Tierversuchen, die auf Anordnung des BGA durchgeführt wurden, hätten sich bei längerer Anwendung Tumore gebildet. Daher sei das Mittel nur für die Kurzzeitanwendung zugelassen worden. Dem hätte eine externe Sachverständigenkommission zugestimmt. Nach einem Bericht von Bild soll der Aachener Rechtsanwalt beim BGA jedoch darauf hingewirkt haben, daß externe Gutachten über das Medikament zurückgezogen wurden.

Eine ganz andere Erklärung für die anonyme Anzeige hat BGA- Sprecher Henning parat. Er hält es „nicht für ausgeschlossen, daß die anonyme Anzeige auf dem heiß umkämpften Markt der Magengeschwürmittel von einer Konkurrenzfirma ausging“. Der anonymen Anzeige ist ein der taz vorliegender Brief beigefügt, den die Firma Takeda als Fälschung bezeichnet. In dem Schreiben vom 30.November 1992 wird von Zahlungen an BGA-Prüfer berichtet, mit denen Bedenken ausgeräumt werden sollten, der im Arzneimittel enthaltene Wirkstoff Lansoprazol sei vielleicht gesundheitsschädlich. Zusätzliche Zahlungen könnten nötig sein, heißt es. In dem auf englisch abgefaßten Brief mit dem Briefkopf der Takeda Pharma Aachen wird weiter vorgeschlagen, „deutsche Experten nach Japan einzuladen“. win