■ Amadeu
: Urteile rechtskräftig

Berlin (dpa) – Die Verurteilungen im sogenannten ersten Eberswalder Skinhead-Prozeß um die Tötung des Angolaners Amadeu Antonio im November 1990 sind rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof habe die Verhängung von Jugendhaftstrafen von je vier Jahren gegen drei der Angeklagten jetzt bestätigt, sagte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft gestern.