Gentechnikgesetz erfolgreich manipuliert

■ Ab 1994 wird unter Ausschluß der Öffentlichkeit gentechnisch gearbeitet

Berlin (taz) – Na, prima: Der Weg für das neue Gentechnikgesetz ist frei. Bund und Länder einigten sich gestern im parlamentarischen Vermittlungsausschuß über die Gesetzesnovelle, die zum 1. Januar 1994 in Kraft treten soll.

Nach dieser Verständigung dürfte der Bundesrat in seiner Sitzung am Freitag der Vorlage endgültig zustimmen. Damit ist so gut wie sicher, daß künftig die Öffentlichkeit bei den meisten Genehmigungsverfahren für gentechnische Anlagen außen vor bleiben wird. Auch die Anhörungsverfahren für Freisetzungsvorhaben werden abgeschafft. Die derzeit stattfindende Erörterung zu den Freisetzungen herbizitresistenter Pflanzen in Bayern wird somit die letzte dieser Art sein.

Der Bundesrat hatte gegen die Regierungsvorlage, die Anfang November mit den Stimmen der Regierungskoalition bei vorwiegender Stimmenthaltung der SPD und gegen den Widerspruch der Grünen den Bundestag passierte, lediglich bei zwei Punkten Einwände erhoben, die jetzt auch vom Vermittlungsausschuß akzeptiert wurden. Danach werden bei Anlagengenehmigungen künftig alle Fachbehörden beteiligt. Allerdings muß eine Frist von drei Monaten eingehalten werden.

Die Vorlage sah vor, daß die für Gentechnik zuständige Behörde alle Genehmigungen – wie zum Beispiel nach Baurecht oder Abwassergesetzen – in kürzester Zeit einholen sollte. Als weitere Änderung konnte im Vermittlungsausschuß durchgesetzt werden, daß die Bundesländer auch in Zukunft bei der Umsetzung von EU-Vorgaben zu beteiligen sind. Dies hatte die Bundesregierung streichen wollen, um aus Brüssel kommende Erleichterungen für die Gentech-Industrie im Alleingang umsetzen zu können.

Bei dem vor allem in der Öffentlichkeit umstrittenen Punkten hatte der Bundestrat – mit SPD-Mehrheit – schon im Vorfeld einen Rückzieher gemacht. So war von dem ursprünglichen SPD-Vorschlag, der Einführung eines öffentlich einsehbaren Registers, in dem alle Gentech-Vorhaben aufgelistet sind, nicht mehr die Rede. Und auch der Ausschluß der betroffenen Bevölkerung von den Genehmigungsverfahren ist für die SPD-Vertreter kein Problem mehr. Aus Gründen der „Sicherung des Wissenschafts- und Industriestandortes Deutschland“, wie es aus den SPD- regierten Ländern heißt, habe man nun der Regierungsvorlage zugestimmt. Wolfgang Löhr