Jährlich 7 Prozent mehr

■ BVG-Wirtschaftsplan für 1994 läßt sich nur mit massiven Entlassungen und Tariferhöhungen ausgleichen

Die Fahrpreise bei der BVG werden künftig voraussichtlich um 7 Prozent pro Jahr steigen. Diese Preissteigerungen sind Bestandteil des Unternehmenskonzeptes, das die Geschäftsführer der BVG, Harro Sachße und Konrad Lorenzen, gestern vorstellten. Neben den kontinuierlichen Tarifanhebungen sind Rationalisierungsmaßnahmen vorgesehen, mit denen insgesamt 413 Millionen Mark eingespart werden sollen. Die BVG- Chefs setzen damit die Empfehlung der Unternehmensberatungsfirma „Bossard Consultants“ um, die in den letzten Monaten eine umfassende Kostenstudie des Verkehrsunternehmens erstellt hat. Auf Wunsch des Abgeordnetenhauses soll demnächst eine entsprechende Untersuchung über die Möglichkeiten der Einnahmesteigerung folgen.

Um die Einsparungen zu erzielen, sollen in den kommenden fünf Jahren 5.600 der 26.200 Arbeitsplätze bei den Verkehrsbetrieben abgebaut werden, davon 700 in diesem und 1.100 im kommenden Jahr. Nach Einschätzung der „Bossard Consultants“ könnten pro Jahr „mit sozialverträglichen Rationalisierungsmaßnahmen“ bis zu 1.500 Mitarbeiter abgebaut werden. Allerdings stößt diese Prognose auf Skepsis, da aufgrund der schlechten Arbeitsmarktlage sich die Fluktuationsrate bei der BVG erheblich verringert hat.

Während der Haushaltsberatungen des Abgeordnetenhauses wurde deshalb von seiten der CDU bereits angedeutet, daß es Ende kommenden Jahres zu Entlassungen kommen könnte, sollte sich die wirtschaftliche Situation des Unternehmens bis dahin nicht verbessern. Der Wirtschaftsplan für 1994, dem die Abgeordneten diese Woche zugestimmt haben, sieht Ausgaben von 2,42 Milliarden Mark und Einnahmen von 1,05 Milliarden Mark vor. Von dem Differenzbetrag werden 1,2 Milliarden Mark durch den Landeshaushalt gedeckt. Weitere 160 Millionen Mark sollen im Laufe des Jahres eingespart werden. Bis 1997 soll der Kostendeckungsgrad von derzeit 34 Prozent auf 40 Prozent steigen. Beim Erreichen dieser betriebswirtschaftlichen Zielvorgabe muß die Geschäftsführung allerdings Auflagen des Parlamentes beachten. Zwar ist die BVG ab dem 1. Januar ein eigenständiger Betrieb und kann über ihre Einnahmen und Ausgaben selbständig beschließen. Doch machte der Hauptausschuß gestern Auflagen, von denen er künftig seine Zuschüsse abhängig machen will. So soll auf „betriebsbedingte Kündigungen verzichtet“ werden sowie „ein Abbau der gegenwärtig erbrachten Verkehrsleistungen“ vermieden werden. dr