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Zeugen in Gefahr?

■ Konsulatsprozeß: Weiter wie gehabt

Besteht eine akute Lebensgefahr für Angeklagte und mögliche Zeugen? Mit dieser Frage beschäftigten sich auch gestern die Verfahrens-Beteiligten im sogenannten Iraner Konsulatsprozeß. Die Verteidigung der sechs Angeklagten hatte (taz berichtete) am Mittwoch einen Einstellungsantrag gestellt, weil Angeklagte und Zeugen sich durch Killerkommandos des iranischen Geheimdienstes bedroht fühlen.

Doch die Große Strafkammer 2 lehnte diesen Antrag ab, da kein „Verfahrenshindernis“ erkennbar sei. Dem widersprach erneut Anwalt Michael Nitschke. Sein Mandant würde gerne zum Vorwurf – Demolierung des Konsulats – Zeugen benennen, könne aber nicht, weil er dann auch sie an das Mullahregime ausliefern würde. Die Nebenklagervertreter, die die iranische Botschaft vertreten, wiesen diese Vorwürfe zurück. Anwalt Joachim-Albert Liemersdorf: „Es ist nicht im Interesse deutscher Anwälte, die Angeklagten dem iranischen Geheimdienst auszuliefern.“ Doch Verteidiger Michael Spielhoff liegen Erkenntnisse vor, daß schon jetzt Teile der Ermittlungsakten den Angehörigen der Angeklagten vom iranischen Geheimdienst vorgehalten worden sind.

Aus diesem Grund beantragte die Verteidigung erneut, die Nebenklage auszuschließen. Anwalt Dieter Magsam ging sogar noch einen Schritt weiter und forderte vom Gericht erneut die Einstellung: „Daß hier exterritoriale Interessen hereinkommen, kann dieses Gericht nicht übersehen. Es liegt nicht in ihrer Macht, was mit dem passiert, was hier verhandelt wird. Und das können sie nicht verantworten“. Doch das Gericht lehnte den zweiten Antrag abermals ab. Richter Hans-Joachim Röhnse: „Den Ausschluß der Nebenklage sieht das Gesetz nicht vor.“

Eugen Kirch jr.

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