Ex-DDR-Grenzsoldat verurteilt

■ Mauerschützenprozeß: Anklage läßt Mordvorwurf fallen

Das Berliner Landgericht hat im 13. Prozeß gegen einen DDR- Mauerschützen gestern eine Jugendstrafe von zwei Jahren mit Bewährung verhängt. Die Staatsanwaltschaft sah es als erwiesen an, daß der damalige Grenzsoldat Andreas M. im Juni 1982 einen Westberliner Studenten beim illegalen Grenzübertritt in die DDR erschossen hat. Von dem ursprünglichen Vorwurf des Mordes rückte sie ab. Die Verteidigung plädierte auf Freispruch.

Dem Angeklagten wird zur Last gelegt, den 27jährigen Studenten, der sich aus bisher ungeklärten Gründen illegal auf das DDR-Territorium begeben hatte und bereits wieder zurück in Richtung Westen wollte, aus rund 25 bis 30 Meter Entfernung getötet zu haben. Von zwei Feuerstößen aus seiner Maschinenpistole, die er in Richtung des Flüchtenden abgab, habe einer der insgesamt 15 Schüsse tödlich getroffen.

Während die Staatsanwaltschaft ursprünglich von einem Mord ausgegangen war, sprach sie in ihrem Plädoyer gestern nur von einem „bedingten Tötungsvorsatz“. Es habe keine Legitimation gegeben, auf den Flüchtling zu schießen. Der Angeklagte habe auf Befehl seines Postenführers gehandelt. Es sei davon auszugehen, daß er den Flüchtling nicht habe töten, sondern nur festnehmen wollen. Dennoch habe er mit seinem Dauerfeuer die tödlichen Verletzungen billigend in Kauf genommen.

Der zur Tatzeit 20jährige M. sei nicht der Typ eines „hundertprozentigen DDR-Grenzsoldaten gewesen“, er habe nicht aus niedrigen Beweggründen gehandelt und sich nicht aus reiner Willkür als Herr über Leben und Tod aufgespielt. Dennoch sei es für ihn ersichtlich gewesen, daß der Grenzverletzer keine Bedrohung für die DDR und für ihn persönlich gewesen sei. AP