Städte gegen Sparpaket

■ Erwerbslosigkeit belastet Kommunen

Bonn (taz) – Die kommunalen Spitzenverbände erwarten, daß wichtige Teile des von Bonn geplanten Sparpakets im Vermittlungsverfahren zwischen Bund und Ländern zurückgenommen werden. Die vorgesehenen Kürzungen beim Arbeitsförderungsgesetz würden die Kommunen 1994 mit mehr als vier Milliarden Mark zusätzlich belasten, erklärten die Vertreter des Deutschen Städtetags, des Deutschen Landkreistags und des Deutschen Städte- und Gemeindebunds gestern nach einer gemeinsamen Vorstandssitzung in Bonn.

Die Hauptsorge der Kommunen gilt dabei der Befristung der Arbeitslosenhilfe auf höchstens zwei Jahre. Die Folge: Langzeitarbeitslosen müßte künftig über die Sozialhilfe geholfen werden. „Im Laufe des nächsten Jahres werden 300.000 ArbeitslosenhilfeempfängerInnen aus der Arbeitslosenversicherung ausgegrenzt und zu SozialhilfeempfängerInnen gemacht“, heißt es in der Stellungnahme der Kommunalpolitiker.

Bereits jetzt würden rund 17 Prozent der Arbeitslosigkeit von der Sozialhilfe mitfinanziert. In Zentren hoher Arbeitslosigkeit seien bis zu 50 Prozent der Sozialhilfeempfänger Arbeitslose. Die Rücknahme der Befristung hat für die kommunalen Spitzenverbände erste Priorität. Aber auch die anderen im Sparpaket vorgesehenen Einschnitte in die Arbeitslosenhilfe landen bei den Kommunen. Für den Fall, daß ihre Rücknahmeforderungen nicht realisiert werden, verlangten Städte und Gemeinden vorsorglich eine Senkung der Gewerbesteuerumlage um 40 Prozentpunkte, die sie an Bund und Länder zu zahlen haben.

Gleichzeitig mahnten die Kommunen eine Einigung bei der Pflegeversicherung dringlich an. Die Pflegeversicherung befindet sich wie das Sparpaket derzeit im Vermittlungsverfahren zwischen Bund und Ländern, nachdem das Paket der Bundesregierung im Bundesrat an der SPD-Mehrheit gescheitert war.

Die Spitzenverbände wiesen auch bei dieser Gelegenheit darauf hin, daß das Recht auf einen Kindergartenplatz, das im Zuge der Reform des Paragraphen 218 zum Gesetz erhoben wurde und ab 1996 als einklagbarer Rechtsanspruch gelten soll, aufgrund der leeren Kassen der Kommunen und mangels Personal nicht zu realisieren sei. tib