Kampf um Bleiberecht

■ Flüchtling 5 Monate in Abschiebehaft

Herne (taz) – Nzuzi Malweke, ein nach Informationen aus dem Dritte-Welt-Zentrum Herne „besonders gefährdeter“ Flüchtling aus Zaire, darf nach Ansicht der deutschen Justiz ruhig abgeschoben werden. Anfang dieser Woche hat das Gelsenkirchener Verwaltungsgericht den Antrag, die Abschiebung bis zur Entscheidung über den Asylfolgeantrag auszusetzen, juristisch unwiderruflich abgelehnt. Malweke, dessen Asylantrag unter Verweis auf den Lagebericht des Bonner Auswärtigen Amtes (AA) abgelehnt worden war, sollte schon am 13.Juli über Brüssel abgeschoben werden. Weil ihn auf dem Flughafen gerade ankommende Flüchtlinge aus Zaire „vor dem neuerlichen Terror des Mobutu-Regimes“ warnten, widersetzte sich Malweke der Abschiebung und wurde daraufhin inhaftiert. Zu seiner Ehefrau, die mit ihrem Kind in Dorsten lebt und über deren Asylantrag noch nicht entschieden ist, durfte Malweke nicht. Das Ausländeramt in Dorsten sah eine „Fluchtgefahr“. Gestern überbrachten Mitglieder des Herner Dritte-Welt-Zentrums eine Unterschriftenliste an den Düsseldorfer Innenminister Herbert Schnoor mit der Bitte, eine Abschiebung und damit „die direkte Auslieferung von Nzuzi Malweke an seine Verfolger“ zu verhindern. Nach Darstellung des Herner Unterstützerkreises war Malweke in Zaire als Student „maßgeblich an der Organisation von demokratischen Protesten an der Universität beteiligt“. Während der Lagebericht des AA vom 10.Mai eine politische Verfolgung in Zaire rundweg leugnet, spricht amnesty international von einer hochgradig gespannten innenpolitischen Lage und von „schlimmsten Menschenrechtsverletzungen“ in dem zentralafrikanischen Land. Für nach Zaire abgeschobene Flüchtlinge bestehen laut amnesty selbst dann erhebliche Gefährdungen, wenn die Abgeschobenen sich von der Politik weitgehend ferngehalten haben. J.S.