Kammerspiele: Ansprüche abgewiesen

Das Hamburger Landesarbeitsgericht hat auch in letzter Instanz die Ansprüche der Mitarbeiter der ehemaligen Kammerspiele gegen den neuen Betreiber Stephan Barbarino abgewiesen. Überraschenderweise ließ der Vorsitzende Kirsch aber eine Beschwerde beim Bundesarbeitsgericht wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Falles zu.

Der Anwalt des ehemaligen Betriebsrates, Dieter Magsam, hatte argumentiert, daß durch Stephan Barbarino eine Betriebsübernahme und keine Neugründung der Kammerspiele erfolgt sei. Dies werde insbesondere dadurch offenbar, daß derselbe Hauptgeldgeber, nämlich die Kulturbehörde, im selben Haus dieselbe Art des Betriebes finanziere. Dies ist die Beschreibung einer real existierenden Praxis, deren Konsequenz bisher immer mit juristischen Mitteln umgangen werden konnte.

Es würde nämlich bedeuten, daß die Behörde der tatsächliche Arbeitgeber der Beschäftigten an subventionierten Privattheatern wäre. Sollte das Bundesarbeitsgericht sich dieser Argumentation anschließen, stände die deutsche Privattheater-Subventionspolitik in ihrer jetzigen Form vor dem „Aus“. Denn damit würde jede arbeitsrechtliche Verantwortung von den Intendanten auf den Staat übertragen werden. Geht ein Theater in den Konkurs, könnten die Beschäftigten alle Ansprüche direkt an den Subventionsgeber richten. Konkurse auf Kosten der Theaterangestellten, wie bei den Kammerspielen, wären nicht mehr möglich.tlb