: Finale im Fall Blohm
Wenn sich heute halb Bremen die Salamischeiben aufs Brot legt, geht es bei Marion Blohm von der DVU um die ganze Wurst. Heute morgen ab zehn tagt der Staatsgerichtshof. Er entscheidet in letzter Instanz, ob die starke Frau aus dem verbliebenen rechten Häuflein der Volksunionisten ihr Bürgerschaftsmandat behalten darf. Ihr wird vorgeworfen, nicht, wie eigentlich vorgeschrieben, drei Monate vor der Bürgerschaftswahl im Lande Bremen gewohnt zu haben. Im Sommer hatte ihr das Wahlprüfungsgericht das Mandat aberkannt, Marion Blohm ging in die Berufung.
Im Januar hatte die taz berichtet, daß Marion Blohm noch bis nach der Wahl im niedersächsischen Langen gewohnt hatte. Nur der Form halber hatte sie einen ersten Wohnsitz in Bremerhaven angemeldet.
Daraufhin legte der Bürgerschaftspräsident Einspruch gegen die Wahl ein, und im Juli fällte das Wahlprüfungsgericht ein erstaunliches Urteil: Die Aussagen aus der DVU, daß ein Klingelzeichen für das Telefon in Langen ausgemacht war, ein Brief des DVU-Vorsitzenden Frey, sie solle „das mit dem Wohnsitz“ in Ordnung bringen – all das spielte keine Rolle. Das Gericht entschied allein auf der Basis eines verstaubten Passus aus dem bremischen Meldegesetz. Danach gilt als erster Wohnsitz bei Verheirateten mit Kind immer die Wohnung, wo sich der größrere Teil der Familie aufhält.
Marion Blohm hatte ausgesagt, sie sei zu ihren Eltern gezogen, weil sie in die Bürgerschaft habe kommen wollen und es wegen ihres politischen Engagements immer wieder zu Streit mit ihrem Mann gekommen sei. Bei der Verhandlung heute wird es nur einen Zeugen geben: Herrn Blohm. Möglicherweise wird das Gericht nach einigen Merkwürdigkeiten in der Version Blohm fragen. Schließlich war er immer wieder an der Seite seiner Frau, ob bei Parteiversammlungen in Bremerhaven, DVU-Frühschoppen in Bremen, oder Fahrten zu den DVU-Bundesparteitagen nach Passau. Das paßt kaum mit dem Bild des politisch uninteressierten Ehemanns zusammen. Noch nicht einmal der gemeinsame Urlaub war DVU-frei: Im letzten Jahr verbrachte die Familie Blohm die Ferien in einem Haus des Parteichefs Frey am bayerischen Pilsensee. Dafür gibt es sogar eine prominente Zeugin. Zwei Stockwerke tiefer hat sich die Schlagersängerin Juliane Werding eingemietet. („Wenn Du denkst, Du denkst, dann denkst du nur, Du denkst!“) J.G.
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