Die Baldur-Chronologie

■ Der Marsch durch die Instanzen von 1988 bis 1993

Dezember 1988 Die Satire „Ist Baldur hetero? Unglaubliches über unseren Bürgermeister“ erscheint in einer Wahlkampfnummer der AL-Zeitung Stachel, Charlottenburger Ausgabe.

18.01.1989 Ubbelohde liest das Blatt und stellt Strafanzeige gegen Micha Schulze wegen „Beleidigung“ und „übler Nachrede“.

21.01.1989 Polizeibeamte beschlagnahmen über 200 Exemplare der besagten schwul-lesbischen Sondernummer des Stachel.

23.01.1989 Landgericht stellt der AL eine einstweilige Verfügung zu: Die „Behauptungen“ über Baldur Ubbelohde dürfen bei Androhung eines Ordnungsgeldes in Höhe von 500.000 DM nicht mehr verbreitet werden. In seinem Antrag auf Erlaß der einstweiligen Verfügung versicherte Ubbelohde an Eides Statt: „Unrichtig ist die Behauptung, daß ich homosexuell, schwul oder heterosexuell sei.“

30.01.1989 Wahlen: Micha Schulze zieht für die AL in die Bezirksversammlung ein. Die SPD überrundet die CDU, Ubbelohde muß seinen Sessel räumen.

31.01.1989 Ubbelohde reicht beim Landgericht Zivilklage auf „mindestens 20.000 DM Schmerzensgeld“ ein.

29.03.1989 Die politische Staatsanwaltschaft eröffnet ein Ermittlungsverfahren gegen Micha Schulze wegen des Verdachts auf „Beleidigung“ und „üble Nachrede“.

02.06.1989 Ubbelohde reicht beim Landgericht eine zivilrechtliche Unterlassungsklage ein: Die „Behauptungen“ über ihn sollen dauerhaft untersagt werden.

22.06.1989 Das Ermittlungsverfahren gegen Micha Schulze wird eingestellt.

13.07.1989 Das Landgericht verurteilt AL und Schulze im Zivilprozeß zu 20.000 DM Schmerzensgeld. AL und Schulze legen Berufung ein.

01.09.1989 Die politische Staatsanwaltschaft nimmt das Ermittlungsverfahren gegen Schulze wieder auf.

15.09.1989 Schulze wird wegen „Beleidigung“ und „übler Nachrede“ angeklagt.

17.01.1990 Das Amtsgericht Tiergarten spricht Schulze im Strafprozeß frei, Staatsanwaltschaft und Ubbelohde als Nebenkläger legen Berufung ein.

09.11.l990 Das Landgericht spricht Schulze im Strafverfahren erneut frei, Staatsanwaltschaft und Ubbelohde gehen in Revision.

25.01.1991 Das Kammergericht halbiert im Zivilprozeß das Schmerzensgeld auf 10.000 DM, die AL fürchtet den Gang zum Bundesverfassungsgericht und zahlt.

07.05.1992 Das Kammergericht hebt im Strafverfahren den Freispruch für Schulze auf und verweist den Prozeß zurück ans Landgericht.

29.10.1992 Das Landgericht verurteilt Schulze im Strafverfahren wegen „Beleidigung“ zu 1.600 DM Geldstrafe auf Bewährung und zur Übernahme der bisherigen Prozeßkosten, Schulze legt Revision ein.

26.03.1993 Das Kammergericht verwirft Schulzes Revision im Strafverfahren, Schulze reicht deshalb Verfassungsbeschwerde ein.

a08.09.1993 Der Verfassungsgerichtshof Berlin weist Schulzes Verfassungsbeschwerde einstimmig zurück.