RTL droht Gewinnabschöpfung

Wegen „permanenten Verstoßes gegen die Werbebestimmungen“ will die zuständige Niedersächsische Landesmedienanstalt ein Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen RTL einleiten. Damit drohe dem Sender im Extremfall eine „Abschöpfung des entstandenen Gewinns“ von bis zu 500.000 Mark, meinte ein Jurist der Landesmedienanstalt. Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Hannover (Az: 6 B 7458/93) darf RTL 90 Minuten dauernde Filme nicht häufiger als einmal durch Werbung unterbrechen. dpa