Bleiberecht und Arbeitserlaubnis!

■ Kriegsflüchtlinge noch schlechter gestellt als Asylbewerber

Die Situation der Flüchtlinge aus Bosnien wird „zunehmend problematischer“, schreiben Arbeiterwohlfahrt (Awo) und Caritas Anfang Dezember in einem gemeinsamen Bericht. Da der Krieg länger dauert als erwartet, sei es nötig, den Flüchtlingen ein Bleiberecht zu gewähren. Außerdem müßten sie eine Arbeitserlaubnis bekommen. „Jede Form von Entwicklungsmöglichkeit scheitert am Status“, kritisiert Ulrich Zuper, Awo-Mitarbeiter und Mitautor des 20seitigen Papiers.

Nach Schätzungen leben in Hamburg knapp zehntausend bosnische Kriegsflüchtlinge. Die AG Flüchtlingshilfe, ein Zusammenschluß der beiden Wohlfahrtsorganisationen, hat zur Zeit 7067 registriert. Rund die Hälfte (3400) ist privat untergebracht, 1800 leben in Wohnwagen und Containern, 2100 in Hotels und Pensionen.

Hauptproblem ist die mangelnde finanzielle Absicherung. Die Bundesrepublik hat ein Kontingent von insgesamt 10.000 Flüchtlingen aufgenommen, für die aus Bundesmitteln Unterhalt und Unterbringung bezahlt werden. Im übrigen gehen die meisten Bundesländer davon aus, daß gegenüber Flüchtlingen, die aus eigener Kraft oder auf Einladung (Visa) von Verwandten einreisen, keine Unterbringungsverpflichtung besteht. Sie werden aufgefordert, Asylantrag zu stellen.

Hamburg bildet da eine Ausnahme. Die Stadt bietet Flüchtlingen Unterkunft in Hotels, Containersiedlungen und seit kurzem auch auf dem Wohnschiff „Bibi Challenge“. Allerdings forderte die Sozialbehörde die AG Flüchtlingshilfe im Herbst auf, die Unterbringung auf „Härtefälle“ zu beschränken, sprich Alleinstehende und mit Visa eingereiste Flüchtlinge von der Unterbringung auszunehmen.

Der Unterhalt wird aus einem bereits im Sommer '92 angelegten Fonds finanziert und durch Caritas und Arbeiterwohlfahrt ausgezahlt. Auf diese Weise beziehen 5479 Menschen 10 Mark Sozialhilfe am Tag. Allerdings, so kritisieren die Wohlfahrtsverbände, liege dieser Satz noch unter dem für Asylbewerber. Kosten für Strom und Miete in privaten Unterkünften werden nicht erstattet, sondern den Gastgebern aufgebürdet. Flüchtlinge, die wie bei der Familie Kamber privat unterkommen, sind somit schlechter gestellt als Asylbewerber. kaj