Arbeitsamt erzwingt Entlassung

■ Tamilische Kellner brauchen alle 6 Monate neue Ausnahmegenehmigung

„Da heißt es immer, der Standort Deutschland sei in Gefahr und die Wirtschaft müsse angekurbelt werden. Aber wenn man dann wirklich etwas tut, werden einem nichts als Knüppel zwischen die Beine geworfen.“ Was den Zorn des Bremer Geschäftsmannes Hossain Saravin geweckt hat: Alle sechs Monate setzt der Staat die Belegschaft seiner Gaststätte „Saxophone“ am Ostertorsteinweg auf die Straße. Alle sechs Monate muß er in einem komplizierten bürokratischen Verfahren seine Crew wieder neu einstellen. Und manchen guten Mitarbeiter hat er dabei schon verloren.

Der Grund: Saravin, selber iranischer Herkunft, beschäftigt vor allem tamilische Bremer. Und deren Arbeitserlaubnis wird – ebenso wie ihre Aufenthaltserlaubnis – immer nur für sechs Monate erteilt. Bis Anfang dieses Jahres war das weiter kein Problem, da Aufenthalts- wie Arbeitserlaubnis nach ihrem Ablauf problemlos um weitere sechs Monate verlängert wurden. Doch mit einer Dienstanweisung des Bundesarbeitsministeriums an das Bremer Arbeitsamt im März diesen Jahres ist das anders geworden.

Denn nun ist das Arbeitsamt verpflichtet, nach jedem Ablauf der Arbeitserlaubnis zunächst einmal zu prüfen, ob nicht ein „bevorrechtigter Arbeitnehmer“ – gemeint sind damit „Deutsche, EG-Angehörige und ausländische Arbeitnehmer mit einer besonderen Arbeitserlaubnis“ – auf dessen Stelle vermittelt werden kann.

„Das Arbeitsamt schickt mir dann jedesmal zwei bis zwölf Leute vorbei, bei denen ich einzeln begründen muß, warum sie für den Job ungeeignet sind, für den ich ja sowieso schon jemanden habe, der gut eingearbeitet ist“, klagt Saravin. Und besonders ärgerlich ist es für ihn, daß er den betroffenen Mitarbeiter während dieses gesamten Verfahrens nicht weiterbeschäftigen darf. „Für den Fall, daß ich es doch tue, wird mir mit einem Bußgeld von 100.000 Mark gedroht“, meint der Geschäftsmann.

Das Problem ist auch im Bremer Arbeitsamt nicht unbekannt. „Wir sind jetzt einfach zu diesem schärferen Vorgehen gezwungen“, sagt Arbeitsamts-Sprecher Rauch bedauernd. Einen tieferen Sinn kann er in der Bonner Anweisung auch nicht erkennen. Er rät betroffenen Arbeitgebern allerdings, bereits zwei Monate vor Ablauf der Arbeitserlaubnis eine Suchmeldung ans Arbeitsamt zu geben, um so bereits zum Stichtag nachweisen zu können, daß sich keine „bevorrechtigten Arbeitnehmer“ für den eigentlich ja sowieso schon besetzten Job finden lassen.

„Alle Papiere werden dann auch noch in dreifacher Ausfertigung verlangt“, schimpft unterdessen Gaststätten- Betreiber Saravin. Seinen Job stellt er sich eigentlich anders vor, als unnützen Papierkram zu erledigen. „Das ist doch keine Marktwirtschaft“, meint er zu der neuen Behörden-Schikane, „das ist reinste Planwirtschaft“.

Ase