Geld oder Uni-Reform? Kanzler will Sanktionen

■ Bildungsgipfel ging in zweite Runde

Des Kanzlers Kulturpolitik ist eisern – aber sie stößt auf ebensolchen Widerstand bei den Ländern. Beim gestrigen zweiten „Bildungsgipfel“ legte Helmut Kohl den MinisterpräsidentInnen ein Papier zum Beschluß vor, das alle strittigen Punkte in seinem Sinne lösen würde. Doch schon vor dem Gespräch schüttelten die Länderchefs mit dem Kopf. Die Ministerpräsidenten Scharping (SPD) und Biedenkopf (CDU) kündigten eine ländereigene Hochschulreform an. Im März 94 wollen sie sich zu diesem Zweck treffen.

Kohl fürchtet eine „Verakademisierung der Gesellschaft“. Sein Wunsch: ein schärferes Abitur nach 12 Schuljahren. Und für die Universitäten will er eine gemeinsame Studienreform der Länder, inklusive Studiengebühren und zwangsweiser Exmatrikulation. Die Wissenschaftsministerin von NRW, Anke Brunn, nannte das einen „Horrorkatalog“. Kohls Parteifreund Kurt Biedenkopf sagte, er sehe keine Grund, mit dem Bund über das 13. Schuljahr zu reden. Das sei allein Ländersache. Bis Redaktionsschluß erzielte der „Bildungsgipfel“ keine Einigung.

In seinem „Positionspapier“ hatte der Kanzler weiteres Geld für Bildung, Hochschulen und Forschung rundweg abgelehnt. Nur beim Ausbau der Fachhochschulen könnten „Reform und Geld zusammentreffen“. Wie die taz aus dem Kanzleramt erfuhr, wisse Kohl um den „völlig verrückten Zustand“, daß reihenweise an FHs abgewiesene BewerberInnen sich an Unis einschreiben. Über 90 Prozent der FH-Studiengänge sind zulassungsbeschränkt. Der Bau weiterer Fachhochschulen ist eines der Ziele der Hochschulreform. Die Mittel dafür will der Bund – bislang– nicht zur Verfügung stellen.

Unterdessen gingen StudentInnen in Frankfurt und Bonn wieder zu Tausenden auf die Straße. Sie blockierten zeitweise das Bonner Regierungsviertel. Ihre Kritik richtet sich gegen die miserablen Studienbedingungen. In Hessen fällte der Landtag einen Beschluß, „keinerlei Zwangsmaßnahmen oder Gebühren gegen Studierende“ zu verhängen. cif

Siehe Kommentar Seite 10