Selber schuld? -betr.: "Tödlich verletzt", taz vom 6.12.93

Betr.: „Tödlich verletzt“, 6.12.93.

Die tödlich verletzte Frau überquerte die Straße 50m von einem Fußgängerüberweg entfernt.

Mit anderen Worten: Die alte Dame ist selbst schuld! Ein typischer Autofahrer würde sein Gefährt niemals so weit entfernt von seinem eigentlichen Ziel parken. Aber einer alten Frau muß man - wegen ihrer eigenen Sicherheit - diesen Umweg zumuten, damit die Autofahrer freie Fahrt haben.

Ihr solltet gegenüber solchen Polizeimeldungen doch etwas kritischer sein.

Mit freundlichen Grüßen

Uwe Mesterjahn