Blohm bleibt MdBB

■ DVU-Abgeordnete siegte vor Gericht

Die DVU-Abgeordnete Marion Blohm darf ihr Bürgerschaftsmandat behalten. Mit dieser, nach der mündlichen Verhandlung bereits erwarteten (vgl. taz vom 6.12.), Entscheidung, beendete gestern der Staatsgerichtshof in seiner Funktion als zweite Instanz des Wahlprüfungsgerichts das Wahlprüfungsverfahren, das Bürgerschaftspräsident Dieter Klink nach Veröffentlichungen der taz eingeleitet hatte.

Während die erste Instanz des Wahlprüfungsgerichts der DVU- Abgeordneten das Mandat abgesprochen hatte, weil sie nicht – wie vorgeschrieben – drei Monate vor ihrer Wahl den Lebensmittelpunkt im Land Bremen gehabt habe, interpretiert der Staatsgerichtshof den gleichen Passus des bremischen Meldegesetzes zugunsten von Marion Blohm.

Zwar geht auch die gestrige Entscheidung davon aus, daß die damalige DVU-Kandidatin von ihrer im niedersächsischen Langen lebenden Familie nicht getrennt gewesen sei, erkennt aber an, daß „eine Familie unter Umständen in zwei Wohnungen leben kann, ohne eine davon vorwiegend zu benutzen“. Die Ehegatten Blohm hätten in der Vorwahlzeit eben „unterschiedliche Hauptwohnungen“ in Langen bzw. Bremerhaven gehabt.

Zudem habe sich Marion Blohm eindeutig die meiste Zeit in Bremerhaven aufgehalten, womit ihre dortige Wohnung auch dann „Hauptwohnsitz“ gewesen sei, wenn sie die Wohnung selber gar nicht oft benutzt hätte. Rechtlich bestimme sich die Hauptwohnung nämlich „nicht in erster Linie nach dem Aufenthalt in der Wohnung selbst, sondern nach dem Aufenthalt an dem Ort, in dem sich die Wohnung befindet“.

„Einige Denunzianten und Initiatoren des verleumderischen Kesseltreibens gegen mich sich demaskiert und in ihre Schranken gewiesen.“ Mit diesen Worten freute sich Marion Blohm gestern über ihren Sieg. Unterschlagen wird dabei von ihr allerdings, daß das Gericht der DVU-Abgeordneten gleichzeitig auch eine Falschaussage attestiert hat. „Ihrer (Marion Blohms) Angabe, sie habe in Langen gar nicht mehr gewohnt, folgt das Gericht nicht“, erklärten die Richter ausdrücklich. Und auch Blohms Behauptung, sie habe sich damals aus politischen Gründen von ihrem Mann getrennt, glaubt das Gericht nicht („vielmehr ist vom Gegenteil auszugehen“).

Mit der jetzt letztinstanzlich vorliegenden Argumentation des Wahlprüfungsgerichts im Fall Blohm dürfte auch das Ansinnen der CDU erledigt sein, über den gleichen Hebel die Gesundheits- und Sozialsenatorin Irmgard Gaertner aus dem Amt zu kicken. Auch Gaertner war drei Monate vor ihrer Wahl zwar in Bremen offiziell gemeldet, hatte tatsächlich aber noch die meiste Zeit am alten Wohnsitz in Kassel damit verbracht, die Aufgaben ihrer früheren Arbeit zum Abschluß zu bringen.

In der Neufassung der Bremer Landesverfassung, die zur Zeit in der Bürgerschaft beraten wird, soll der antiquierte Passus, das in Bremen nur gewählt werden kann, wer bereits seit drei Monaten in Bremen lebt, ohnehin gestrichen werden.

Ase