Nagel gegen Ausverkauf

Einem Verkauf von Wohnungen aus den Beständen der Ostberliner Wohnungsbaugesellschaften an private Investoren wird der Senat nur bei Einhaltung der von ihm aufgestellten Vertragsbedingungen zustimmen. Danach muß sich der Käufer zum Verzicht auf die Umwandlung in Eigentumswohnungen oder auf Eigenbedarfskündigungen verpflichten. Außerdem darf er keine Kündigungen unter Berufung auf die Hinderung angemessener wirtschaftlicher Verwertung vornehmen, erklärte gestern Bausenator Nagel. Nach seinen Worten dürfen die Gesellschaften vor dem 31. 12. nicht mehr als zehn Prozent ihres Gesamtbestandes veräußern. Außerdem müßten konkrete Verpflichtungen zur Instandsetzung vereinbart werden.

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