Gut zu wissen

Der festlich geschmückte Weihnachtsbaum kann auch ohne Lametta auskommen, meint der BUND Schleswig-Holstein und rät, auf die gesundheits- und umweltschädlichen Glitzerfädchen aus PVC oder Aluminium zu verzichten. Strohsterne, Glaskugeln oder Schleifen aus Stoff oder Papier seien eine umweltfreundliche Alternative. Vorsicht auch bei der Verpackung: Da die beliebten Glitzerfolien giftige Metalle enthalten können, sollte in Recycling- oder selbstbemaltes Packpapier eingewickelt werden.

An Frauen, die mit ihrer beruflichen Situation unzufrieden sind, richtet sich das Seminar „Auf- und Umbruch“, das Frau und Arbeit vom 24. bis 28. Januar 1994 anbietet. Ziel ist es herauszufinden, wo die Stärken und Potentiale der Frauen liegen, was sie fördert und was sie hindert, und welche Alternativen es zum oder im beruflichen Alltag gibt. Das Seminar kostet je noch Einkommen zwischen 280 und 520 Mark, Anmeldung und Information bei Frau und Arbeit, Grindelallee 43, 20146 Hamburg, Tel.: 44 49 60.

Für den Tagestreff für obdachlose Frauen, der vom Verein „Kemenate Frauen Wohnen“ in der Bellealliancestraße 47 (HH 20) betrieben wird, gelten ab 1. Januar neue Öffnungszeiten: montags, donnerstags, samstags und sonntags ist der Tagestreff von 14 bis 19 Uhr geöffnet, jeden Mittwoch von 10 bis 15 Uhr mit Frühstücksangebot; dienstags und freitags geschlossen.

Die Abendsprechstunde des Arbeitsamts fällt am Donnerstag, den 23. und am Donnerstag, den 30. Dezember aus. An beiden Tagen ist das Arbeitsamt nur von 8 bis 12 Uhr geöffnet. Das Berufsinformationszentrum (BIZ) schließt ebenfalls früher, und zwar um 15.30 Uhr.

Am Jahresende gehen wieder verschiedene finanzielle Ansprüche an Schuldner aus vergangenen Jahren verloren, wenn der Gläubiger nichts zur Unterbrechung der Verjährungsfrist unternimmt. Ansprüche an eine Privatperson verjähren bereits nach zwei Jahren, bei Forderungen an einen gewerblichen Betrieb oder bei regelmäßig wiederkehrenden Leistungen, z.B. Unterhaltsbeiträge, beträgt die Verjährungsfrist vier Jahre. Neben dem Erlaß eines Mahnbeschieds oder der Klage vor Gericht gibt es die billigere Möglichkeit des außergerichtlichen Güteverfahrens, das bis zum 31. Dezember bei der Hauptstelle der Öffentlichen Rechtsauskunft (ÖRA), Holstenwall 6, zwischen 8 und 12 Uhr beantragt werden kann. Auskünfte bei der ÖRA, Tel.: 34 97-30 72 oder -30 83.