Ein Gramm Heroin ist ok

■ 100 Eigenkonsum-Verfahren eingestellt

In Bremen sind seit einem Jahr rund 100 Verfahren im Rahmen des Betäubungsmittelgesetzes eingestellt worden. Auch ohne eine „offizielle Richtlinie“, wie sie in manchen anderen Bundesländern üblich ist, hat die Bremer Jusitz dabei den Paragraphen 31a des Betäubungsmittelgesetzes angewandt. Der erlaubt es, Verfahren einzustellen, wenn die gefunden Rauschgiftmenge dem Konsum des Eigenbedarfs entspricht.

Am Rande der Festivitäten zum Zehnjahrestag des Vereins „Kommunale Drogenpolitik, Verein für akzeptierende Drogenarbeit“ hatte dessen Vorsitzender Raymund Suchland dagegen behauptet, daß der § 31 a in Bremen nicht angewandt werde (taz, 18.12.93).Gestern meldete sich der Pressesprecher der Justizbehörde, Ingo Müller, mit den o.g. Zahlen dazu: „Das stimmt nicht, wir wenden den Paragraphen durchaus in Bremen an.“

Die Zahl von 100 eingestellten Fällen sei auch bereits am 26.10.1993 aufeine SPD-Anfrage in der Bürgerschaft hin mitgeteilt worden. In Bremerhaven seien es sogar 140 Fälle gewesen. Daß es in Bremen nicht wie in anderen Ländern eine offizielle „Richtlinie“, gebe, liege daran, daß man hier bei der Staatsanwaltschaft nur eine einzige BTM-Abteilung habe, erläutert Müller, da reiche eine „mündliche Anweisung“.

Nach diesen Absprachen würden in Bremen laut Jusitz-Pressesprecher folgende Verfahren wegen Eigenkonsums eingestellt: Bei Heroin zwischen einem zehntel bis zu einem Gramm; bei Kokain von einem halben bis zu zwei Gramm; und beim Besitz von einem bis sechs Gramm Cannabis (im Einzelfall sogar bis zu zehn Gramm).

Diese Angaben würden jedoch nicht für die „offene Szene“ gelten, erläuterte Müller. Das hinge mit dem Senatsbeschluß des vergangenen Jahres zur Bremer Drogenpolitik zusammen. Müller: „Wenn jemand am Bahnhof erwischt wird, wird das Verfahren also eingestellt, aber für das Sielwalleck gilt das nicht.“

vivA