Das Boot ist voll, die Luken sind dicht

■ Die Bundesregierung hat einen Abschiebungsvertrag mit der Schweiz unterzeichnet / Künftig wird zurückgeschoben

Bonn (taz) – Die Bundesregierung meldet wieder einen Erfolg ihrer Bemühungen, die letzten Schlupflöcher für illegale Flüchtlinge zu stopfen. Gestern unterzeichneten Innenminister Manfred Kanther und sein Schweizer Amtskollege, Bundesrat Arnold Koller, in Bonn einen Vertrag über die Rückführung von Ausländern ohne Aufenthaltsgenehmigung. Die beiden Staaten verpflichten sich darin, die Ausländer zurückzunehmen, die illegal die gemeinsame Grenze überquert haben und in das Hoheitsgebiet des jeweils anderen Landes gereist sind. Die Rückführung eines Ausländers ist auch dann möglich, wenn dieser sich nicht ausweisen kann.

Innenminister Kanther nannte die Unterzeichnung einen großen Erfolg in den Bemühungen, abgelehnte Asylbewerber rasch in ihr Herkunftsland zurückzuführen. Er verspreche sich von dem Abkommen einen „Abschreckungseffekt auf Schleuser“. Nach den Worten Kanthers wird die deutsch-schweizerische Grenze zunehmend für illegale Einreisen genutzt; seit die Ostgrenzen der Bundesrepublik verstärkt kontrolliert und überwacht würden, wichen Flüchtlinge von dort offenbar auf andere Grenzabschnitte aus.

Die Schweiz zählt nach den Bestimmungen des am 1. Juli 1993 in Kraft getretenen neuen Asylrechts wie die EG-Staaten, die nordischen Staaten und die anderen Nachbarländer der Bundesrepublik zu den sogenannten sicheren Drittstaaten. Ausländer, die über diese Länder nach Deutschland einreisen, haben keinen Anspruch auf ein Asylverfahren, sondern werden wieder zurückgeschickt. Schon bisher gab es ein „Schubabkommen“ mit der Schweiz. Nach dem neuen Vertrag aber können die Behörden nun auch solche Aufgegriffene ins Nachbarland zurückschicken, die nicht direkt beim illegalen Grenzübertritt, sondern im Hinterland gestellt werden. Der Vertrag räumt den Behörden dazu eine Frist von einem Jahr seit Grenzübertritt ein. Es muß nur glaubhaft gemacht werden, daß der Betreffende aus dem Nachbarland eingereist ist.

Der Innenminister wies darauf hin, daß mit Polen bereits am 7. Mai 1993 ein ähnliches Abkommen geschlossen worden ist. Entsprechende Verhandlungen mit der Tschechischen Republik seien bereits sehr weit fortgeschritten. Die Bundesrepublik beabsichtige, nicht nur mit ihren Nachbarstaaten, sondern mit allen Hauptherkunftsstaaten von Asylbewerbern bilaterale Rückübernahmeabkommen für eigene Staatsbürger abzuschließen, erklärte Kanther.

Seit dem Inkrafttreten der neuen Asylgesetze am 1. Juli haben sich nach Angaben Kanthers die Zugangszahlen von Asylbewerbern mehr als halbiert. Mon