Geheimnis um Bad Kleinen

■ Schwerin verwehrt Akteneinsicht

Berlin (taz) – Mit einer Beschwerde beim Landgericht Schwerin wollen die Eltern des in Bad Kleinen erschossenen RAF- Mitgliedes Wolfgang Grams erreichen, daß der von ihnen beauftragte Anwalt Groß vollständige Akteneinsicht erhält. Bislang werden dem Anwalt große Teile der Unterlagen mit der Begründung vorenthalten, „die Übermittlung der Akten“ gefährde „den Untersuchungszweck“. Die Staatsanwaltschaft Schwerin sehe die Befürchtung, „die Eltern von Grams würden die aus den Akten gewonnenen Erkenntnisse zu verfahrensfremden Zwecken mißbrauchen“. Hintergrund des Konflikts ist der Vorwurf des Juristen, die Schweriner Ermittlungsbehörde informiere die Öffentlichkeit nur einseitig. Sie teile nur die Informationen mit, die die zwei Polizeibeamten entlasteten, die im Verdacht stehen, Grams getötet zu haben. wg